Stammdatenmanagement (Apotheken)

Apothekenstammdaten

Für die Abwicklung im Rahmen des Apothekennotdienstsicherstellungsgesetzes (ANSG) werden seitens des Nacht- und Notdienstfonds des Deutschen Apothekerverbandes e. V. (NNF) von den Apotheken die nachfolgenden „Stammdaten“ erhoben und gespeichert:

 

Allgemeine Kommunikationsdaten

  • Name der Apotheke
  • OHG-Name (sofern relevant)
  • Straße Hausnummer
  • Postleitzahl
  • Ort
  • Telefon
  • Fax
  • E-Mail
  • Betriebstyp (Haupt- oder Filialbetrieb)
  • Name des Hauptbetriebs
  • Adresse des Hauptbetriebs

Apothekeninhaber

  • Anrede
  • Titel
  • Vorname
  • Nachname
    - im Falle der Rechtsform einer Offenen Handelsgesellschaft ist die Benennung aller Gesellschafter und ggf. die Filialzuordnung
    erforderlich -

Bankverbindung (BV)

  • Name des Bankinstituts
  • IBAN
  • Name des Kontoinhabers

Institutionskennzeichen (IK)

 

  • Benennung aller IK der Apotheke (auch
    die nicht „ANSG-relevanten“ IK). Die IK
    von ausgelagerten Bereichen einer Apotheke,
    die nicht am Ort der Betriebsstätte liegen,
    sind über die Offizin-Apotheke zu melden.

Apothekenrechenzentrum (ApoRZ)

  • Name des beauftragten ApoRZ
     - im Falle der Beauftragung mehrerer ApoRZ
    mit entsprechender IK-Zuordnung

Landesapothekerkammer (LAK)

  • Name der für die Notdiensteinteilung zuständigen
    LAK

Privatanschrift

  • Straße, Hausnummer, PLZ Ort, wenn Apotheker
    unter den allgemeinen Kontaktdaten nicht mehr erreichbar ist.

 

Weiterhin werden die Daten eventueller Änderungen erfasst, dokumentiert und bei der Abwicklung berücksichtigt. Dies gilt insbesondere bei Rechtsformwechseln, Schließungen, Verkäufen, Insolvenzeröffnungen oder in Erbfällen.

 

Für  Stammdatenänderungen werden in unserem geschützten Bereich entsprechende teilautomatisierte Formulare für die Apotheken bereitgestellt oder können direkt beim NNF angefordert werden. Neueröffnungen oder Apothekenübernahmen können bei Kontakt mitgeteilt werden.

 

 

Fonds-Ident-Nummer der Apotheke (NNFID)

Für die eindeutige Zuordnung der Apothekenbetriebsstätte verwendet der NNF eine 12-stellige Fonds-Ident-Nummer (NNFID). Sie lautet NNF-yy-xxxxx

 

NNF     –    Zuordnung zum NNF zur Vermeidung von Verwechslungen zu anderen Identifikationsnummern

yy         –    Zuordnung zur zuständigen Landesapothekerkammer (LAK)

xxxxx   –    fortlaufende Nummer der einzelnen Apothekenbetriebsstätte innerhalb der LAK-Zuordnung

 

Die NNFID wird bei allen Abläufen intern als auch extern geführt. Die Nummer bildet z. B. einen Teil des Aktenzeichens in allen Bescheiden des NNF. Daher ist bei der Kommunikation seitens der Apotheker die NNFID stets anzugeben.

 

Eine neue NNFID wird vergeben bei:

  • Inhaberwechseln
  • Neueröffnungen, auch wenn es sich nur um eine Filiale handelt und
  • Rechtsformwechseln.