Gebühren

 

Der Nacht- und Notdienstfonds des Deutschen Apothekerverbandes e. V. (NNF) kann bzw. muss für bestimmte Leistungen/Tätigkeiten Kosten bei den Apothekeninhabern/-innen geltend machen.

Kosten sind sowohl Gebühren als auch Auslagen.
 

 

 

Auslagen werden stets nach der tatsächlich entstandenen Höhe festgesetzt und nur dann, wenn sie nicht bereits Teil der Gebühr sind. Da der NNF derzeit keine Auslagen als Kosten erhebt, wird auf weiterführende Hinweise verzichtet.

Gebühren stehen der Höhe nach im Ermessen des NNF und orientieren sich dabei am Kostendeckungsprinzip. Angefallene Gebühren werden mittels Kostenbescheid festgesetzt und sind stets direkt an den NNF zu zahlen.

 

 

 

Aktuelle Gebühren des NNF

Gegenstand

 

Rechtsgrundlage

 

Gebührenhöhe

 

Kosten für die Widerspruchsbearbeitung
bei (auch teilweiser) Zurückweisung
§ 19 Absatz 2, Satz 4 und 5
Apothekengesetz
max. 500,00 EUR
Kosten für die Durchführung von Schätzungen§ 19 Absatz 7, Satz 3
Apothekengesetz
zzt.     23,00 EUR
Kosten für die Durchführung von Individualschätzungenmax. 500,00 EUR