Notdienstpauschale

Zur finanziellen Unterstützung der notdienstleistenden Apotheken erhalten diese über den Nacht- und Notdienstfonds des Deutschen Apothekerverbandes e. V. (NNF) pro geleistetem Vollnotdienst einen pauschalen Zuschuss (Notdienstpauschale).

 

Dieser wird für jedes Quartal durch den NNF neu berechnet und festgesetzt. Maßgeblich für die Berechnung der Notdienstpauschale sind neben der Anzahl der geleisteten Notdienste die Höhe der Einnahmen, die zum Zeitpunkt der Berechnung aufgrund der Erhöhung des Festzuschlages gemäß § 3 Absatz 1 Satz 1 AmPreisV um 21 Eurocent

 

pro abgegebener Packung verschreibungspflichtiger Humanfertigarzneimittel beim NNF fristgerecht eingegangen sind (Einnahmenprinzip), abzüglich der Verwaltungsausgaben des jeweiligen Abrechnungsquartals.