NNF erlässt Bescheid über zunächst zurückgestellte Forderung für die zweite Dezemberhälfte 2021

5.671.920,00 Euro von 18.520 Apotheken für pharmazeutische Dienstleistungen eingefordert

 

Der Nacht- und Notdienstfonds des Deutschen Apothekerverbandes e. V. (NNF) fordert in diesen Tagen von den Vor-Ort-Apotheken zunächst zurückgestellte Zahlungen des Fixzuschlags für pharmazeutische Dienstleistungen aus der zweiten Dezemberhälfte 2021 ein. Zusätzlich haben einige Apotheken bereits einen Bescheid für „Nachzügler“ erhalten. Mehr als 95% der Vor-Ort-Apotheken haben keine aktiven Zahlungsverpflichtungen aus den Bescheiden, weil die Apothekenrechenzentren in den vergangenen Wochen nicht nur die Sondermeldungen der Apotheken verarbeitet, sondern auch bereits Gelder für den NNF eingezogen haben.

 

Eine Änderung der AMPreisV hat die Apotheken ab dem 15. Dezember 2021 verpflichtet, einen um 20 Cent erhöhten Fixzuschlag an den Nacht- und Notdienstfonds abzuführen, um damit pharmazeutische Dienstleistungen zu finanzieren. Aus technischen Gründen konnte der Fixzuschlag nicht mit dem regulären Verpflichtungsbescheid im Februar 2022 an den NNF abgeführt werden. Um die Packungsmengen der zweiten Monatshälfte Dezember 2021 vollständig zu erfassen, waren die Apotheken aufgerufen, einen entsprechenden Sonderbeleg an ihr Apothekenrechenzentrum zu senden. Weil mit dem Beleggut im Jahr 2022 auch teilweise noch Rezepte eingereicht wurden, die vor dem 15. Dezember 2021 abgegeben worden waren, musste zusätzlich eine Trennung in Packungen, die 21 Cent tragen, und Packungen, die 41 Cent tragen, vorgenommen werden.

 

Der NNF hat den Apothekenrechenzentren für den Umgang mit Rezepten, die vor dem 15. Dezember 2021 abgegeben wurden, sich aber im Beleggut 2022 befanden, zwei Verfahren angeboten: Eine Nachmeldung der Rezepte, die vor dem 15. Dezember 2021 abgegeben wurden, mit einer separaten Bescheidung der „Nachzügler“, oder die Aufnahme in die reguläre Meldung für das erste Quartal 2022 und eine Saldierung der zu viel gezahlten Beträge über den Bescheid für die zweite Dezemberhälfte 2021.

 

Für 11.620 Apotheken hat der NNF in der vergangenen Woche einen „Nachzügler“-Bescheid über 196.527 Rx-Packungen erlassen und auf diesem Weg 41.270,67 EUR für die Förderung der Notdienste eingefordert.

 

Alle 18.520 Apotheken, die im Dezember 2021 Packungsmeldungen an den NNF übermittelt haben, erhalten in dieser Woche einen Bescheid für die zweite Dezemberhälfte 2021. Die 20-Cent-Zuschläge in Höhe von insgesamt 5.671.920,00 EUR werden dem Treuhandvermögen pharmazeutischer Dienstleistungen zugeordnet.