NNF zahlt sieben verschiedene TI-Zuschüsse für Q4/2022 aus

NNF zahlt sieben verschiedene TI-Zuschüsse aus

Erstmals Zuschuss für Investitionskosten für PKV-Versicherte und für Aufsteckgeräte für Kartenterminals

 

Die Vor-Ort-Apotheken können sich in dieser Woche über Briefe und Zahlungen des Nacht- und Notdienstfonds des DAV e. V. (NNF) freuen. Der NNF hat insgesamt 20.472 Bescheide zum Themenkomplex Telematik-Infrastruktur erlassen und zahlt insgesamt 7.660.898 EUR direkt an die Apotheken aus. Die Auszahlung setzt sich aus bis zu sieben Komponenten zusammen.

 

Alle aktiven Apotheken, die in den Vorquartalen einen entsprechenden Antrag gestellt hatten, erhalten eine Betriebskostenpauschale in Höhe von 70 EUR (bzw. 71,55 EUR, wenn zuvor das PTV-4-Update angezeigt wurde). Für das vierte Quartal 2022 werden insgesamt 24.921 Betriebskostenpauschalen und 20.988 erhöhte Betriebskostenpauschalen ausgezahlt. Die Zahlungen erfolgen wie üblich umweltfreundlich ohne eigenen Papierbescheid. Die Apotheken finden die entsprechende Anspruchsgrundlage im Bescheid zur Erstausstattung.

 

Erstmalig (und einmalig) kommen den Apotheken zwei zusätzliche Zuschüsse zugute:

 

Das eRezept für Privatversicherte und Beihilfeberechtigte erfordert (ähnlich wie bei der elektronischen Patientenakte) Anpassungen in der Apothekensoftware. Der DAV und der PKV-Verband hatten sich darauf verständigt, dieses mit einer einmaligen Investitionskostenpauschale von 48 EUR pro aktiver Apotheke über den Nacht- und Notdienstfonds des DAV e. V. zu bezuschussen. Die Verwaltungskostenpauschale beträgt hier 3 EUR.

 

15.868 Apotheken können sich so über insgesamt 714.060 EUR auf ihren Konten freuen.

 

Wegen elektrostatischer Probleme bei stationären Kartenterminals des Herstellers Ingenico hatten sich DAV und GKV-SV auf eine Erstattung von bis zu zwei Aufsteckgeräten für stationäre Kartenterminals geeinigt. 1.559 Apotheken haben eine Refinanzierung von insgesamt 3.066 Geräte beantragt und der NNF erstattet – kostenfrei ohne Abzug von Verwaltungskosten – 27,85 EUR je Gerät.

 

350 Apotheken haben im 4. Quartal 2022 einen Antrag auf Erstausstattung gestellt 1.923.393,75 EUR – durchschnittlich 5.495 EUR pro Apotheke – wurden dafür von den Kostenträgern bereitgestellt.

 

Den Zuschuss für das PTV-4-Update, das für die elektronische Patientenakte erforderlich ist, haben 2.126 Apotheken im letzten Quartal des Vorjahres beantragt. 2.114 davon können jeweils 556 EUR (Zuschuss von 562 EUR abzüglich Verwaltungskostenpauschale von 6 EUR) auf ihrem Eingangskonto verbuchen.

 

Insgesamt 569 Apotheken haben die Refinanzierung von Heilberufsausweisen beantragt. Der GKV-SV hat  dafür in Summe 557.658 EUR (1.113 HBA für Angestellte, 129 HBA für Berufsanfänger) zur Verfügung gestellt.

 

 

Zum Jahresende 2022 haben insgesamt 17.077 der Vor-Ort-Apotheken einen Antrag auf Refinanzierung ihrer TI-Erstausstattung gestellt.

 

 

Der Nacht- und Notdienstfonds des Deutschen Apothekerverbandes e.V. (NNF) wurde 2013 gegründet, um notdienstleistende Apotheken zu unterstützen. Der NNF hat sich zwischenzeitlich als zentrale Abrechnungs- und Verwaltungsstelle von Apothekern für Apotheker entwickelt und etabliert. Neben der Verwaltung der Notdienste refinanziert der NNF die TI für Apotheken und rechnet in Apotheken erbrachte pharmazeutische Dienstleistungen ab.

 

Für Rückfragen steht Ihnen unser Kundenmanagement-Team unter 030 340 44 90 -18 zur Verfügung.

 

Umfangreiche Informationen finden Sie auch auf unserer Homepage www.dav-notdienstfonds.de.