Notdienstpauschale für das II. Quartal 2024
Notdienstpauschale für das 2. Quartal 2024 auf 474,02 Euro festgesetzt
Der geschäftsführende Vorstand des Deutschen Apothekerverbandes e.V. hat eine Pauschale von 474,02 Euro für jeden im zweiten Quartal 2024 geleisteten Vollnotdienst festgesetzt. Der NNF überweist die entsprechenden Beträge im Laufe der Woche direkt an die Apotheken. Im Vergleich zum Vorquartal Q1/2024 sank die Notdienstpauschale von 474,09 EUR um 0,07 EUR (- 0,2%).
Apotheken, die dem elektronischen Bescheidversand zugestimmt haben, erhalten die Auszahlungsbescheide für Notdienste, TI-Monatspauschalen und pharmazeutische Dienstleistungen in einzelnen E-Mails; Apotheken, die ihre Bescheide weiter postalisch erhalten, bekommen diese zusammen in einer Briefsendung versandt.
Gemäß § 20 Absatz 3 ApoG setzt der Deutsche Apothekerverband e. V. (DAV) gegenüber den Apotheken für jedes Quartal den pauschalen Zuschuss – unter Berücksichtigung der beschlossenen Verwaltungsausgabenpauschale des Nacht- und Notdienstfonds des DAV e. V. (NNF) - für erbrachte Vollnotdienste fest. Vollnotdienste sind die Dienste, die durchgehend in der Zeit von spätestens 20:00 Uhr bis mindestens 6:00 Uhr vollständig erbracht werden.
Maßgeblich für die Berechnung des pauschalen Zuschusses ist neben der Anzahl der geleisteten Notdienste die Höhe der Einnahmen, die zum Zeitpunkt der Berechnung fristgerecht auf dem dafür vorgesehenen Konto des NNF eingegangen sind (Einnahmenprinzip). Nicht zeitgerecht eingegangene Gelder werden auf das nächste Abrechnungsquartal übertragen.
Mit Stand 06.09.2024 - 24:00 Uhr wiesen die Treuhandkonten des NNF einen aus den Vorquartalen und dem 2. Quartal 2024 (April bis Juni) resultierenden Einnahmenstand von
41.453.138,25 EUR
Vorquartal: 41.384.778,37 EUR
aus.
Den Einnahmen gegenzurechnen sind die gemäß § 20 Absatz 3 ApoG anteiligen Verwaltungsausgaben in Höhe von
1.000,00 EUR.
Vorquartal: 1.000,00 EUR
Somit verbleibt ein für die Auszahlung von Notdienstpauschalen zur Verfügung stehendes Ausschüttungsvolumen in Höhe von
41.452.138,25 EUR.
Vorquartal: 41.383.778,37 EUR
Nach vorliegenden Meldungen der Landesapothekerkammern wurden im 2. Abrechnungsquartal 2024 (April bis Juni) insgesamt
87.449 Vollnotdienste
Vorquartal: 87.291 Vollnotdienste
geleistet und sind gemäß § 20 Absatz 1 ApoG in Anrechnung zu bringen.
Somit ergibt sich pro geleistetem Vollnotdienst ein pauschaler Zuschuss in Höhe von
474,02 EUR.
Vorquartal: 474,09 EUR.
Im zweiten Quartal 2024 wurden 197.331.019 Rx-Packungen abgesetzt. Die Packungsabgabemenge stiegen damit um 0,11 % im Vergleich zum Vorquartal (Q1/2024) und stieg um 3,07 % zum Vergleichsquartal des Vorjahres (Q2/2023).
Der Nacht- und Notdienstfonds des Deutschen Apothekerverbandes e.V. wurde 2013 gegründet, um notdienstleistende Apotheken zu unterstützen. Der NNF hat sich zwischenzeitlich als zentrale Abrechnungs- und Verwaltungsstelle von Apothekern für Apotheker entwickelt und etabliert. Neben der Verwaltung der Notdienste refinanziert der NNF die TI für Apotheken und rechnet in Apotheken erbrachte pharmazeutische Dienstleistungen ab.