Steuern

Zum Thema der Versteuerung der 21 Eurocent Abführungsbetrag sowie der Notdienstpauschale verweisen wir auf den


Dementsprechend gilt

  • Der Pauschale Zuschuss, den die Apotheken für ihre vollständig ausgeführten Notdienste nach § 20 ApoG aus dem Fonds erhalten, unterliegt als echter Zuschuss i. S. d. Abschnitts 10.2 Abs. 1 Nr. 3 UStAE nicht der Umsatzsteuer (Abschnitt 10.2 Abs. 7 UStAE).
     
  • Die Erhöhung des Festzuschlags bei der Berechnung des Apothekenabgabepreises um 0,21 Euro (netto) "zur Förderung der Sicherstellung des Notdienstes" hingegen unterliegt als Entgelt i. S. d. § 10 Abs. 1 Satz 1 und 2 UStG für die Lieferung der Fertigarzneimittel, die zur Anwendung beim Menschen bestimmt sind, der Umsatzstzeuer.