Telematik

Seit dem 1. Januar 2024 können Anträge auf Kostenerstattung für die Einführung und den Betrieb der Telematikinfrastruktur ausschließlich nach der seit dem 01.07.2023 geltenden TI-Regelung gestellt werden. Die Übergangsfrist für Apotheken, die vorher an die TI angeschlossen wurden, ist am 31.12.2023 ausgelaufen. 

Der NNF erstattet die TI-Kosten nun ausschließlich über monatliche Pauschalen. Das bedeutet: Es gibt seit 01.01.2024 KEINE Anträge mehr auf Kostenerstattung für Einzelkomponenten oder – anwendungen  (.z. B. für Updates (PTV4/PTV5), neue oder Ersatz-Hard- und Software, sKT-Aufsteckgeräte, neue oder Ersatz-Karten (SMCB, HBA))

 

Um die volle Pauschale zu erhalten, müssen die Apotheken zum 01.04.2024 einen KIM-Zugang haben. 

 

Zum neuen Nachweisverfahren für die KIM-Meldung an den NNF bis spätstens 30.06.2024 finden Sie HIER Informationen.

 

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