Komponenten

Welche Komponenten benötige ich?

 

Das BMG hat in der aktuellen TI-Vereinbarung folgende Komponenten als erforderlich beschrieben

 

  1. Konnektor inkl. gSMC-K und VPN-Zugangsdienst
  2. Stationäres eHealth-Kartenterminal(s) inkl. gSMC-KT
  3. HBA Smartcard der Apothekeninhaber (oder eine entsprechende eID mit gematik-Zulassung)
  4. SMC-B Smartcard (oder eine entsprechende eID für Apotheken mit gematik-Zulassung)

Welche Anwendungen müssen in der Apotheke verfügbar sein?

Um eine volle TI-Pauschale zu erhalten, müssen folgende Anwendungen in der Apotheke nutzbar sein. Wenn diese fehlen, kann die TI-Pauschale gekürzt werden.

 

  1. elektronischer Medikationsplan (eMP)
  2. elektronische Patientenakte (ePA)
  3. eRezept (ab 1.1.24)
  4. KIM (ab 1.4.24)

 

Den Nachweis der vorhandenen Komponenten und Anwendungen können Sie per Selbsterklärung online im NNF-Portal unter "TI-Nachweise" eigenständig und jederzeit erbringen.