Aktueller Hinweis: Seit Oktober 2025 ist die ePA 3.0 (auch „ePA für alle“) eine verpflichtende Anwendung und muss dem NNF bis zum 31.12.2025 nachgewiesen werden, sonst werden die TI-Pauschalen gekürzt. Bitte prüfen Sie im NNF-Portal unter TI-Nachweise, ob diese Anwendung und auch alle weiteren verpflichtenden Anwendungen als vorhanden nachgewiesen wurden bzw. holen dies nach.