Willkommen beim Nacht- und Notdienstfonds des DAV e. V. (NNF)
PKV-Rx-Packungsmeldungen → Bitte beachten Sie, dass das 2. Quartal 2025 und somit auch der Juni 2025 über den papierenen Sonderbeleg Selbsterklärung abgerechnet wird. Die Umstellung auf den elektronischen Meldeweg erfolgt ab dem 3. Quartal 2025, erstmalig mit dem Meldemonat Juli 2025.