Hinweise zur PKV-Rx-Meldung

Die Packungsabgaben verschreibungspflichtiger Humanfertigarzneimittel, die nicht zu Lasten der gesetzlichen Krankenversicherung und nicht als Sachleistung abgegeben werden (PKV-Rx), sind von den Apotheken seit dem Meldemonat Juli 2025 über einen elektronischen Verordnungsdatensatz an das Apothekenrechenzentrum zu melden. Dieser Verordnungsdatensatz ist an das E-Rezept und die elektronische Meldung von pharmazeutischen Dienstleistungen angelehnt. Die technischen Einzelheiten finden Sie hier.

 

Der vormals für diese Meldungen verwendete Sonderbeleg „Selbsterklärung“ wird ab den Meldungen für das 3. Quartal 2025 weder vom NNF noch von den Apothekenrechenzentren verarbeitet. 

 

Sofern Meldungen für ein Quartal nicht rechtzeitig an das Rechenzentrum übermittelt wurden, keine Einwilligung gegenüber dem Rechenzentrum vorliegt bzw. die Packungszahl korrigiert werden soll, steht den Apotheken im Portal des NNF unter „Meine Meldungen“ ein entsprechendes Meldeformular für Ergänzungen und Korrekturen zur Verfügung. Es wird jedoch immer nur im ersten Monat nach Quartalsende freigeschaltet (für Q3/2025 also im Oktober 2025). Eine Schritt-für Schritt-Anleitung finden Sie hier.

 

Bitte beachten Sie unbedingt die Meldefristen gemäß unserem Merkblatt, da bei nicht fristgerechtem Eingang von Meldungen eine Schätzung durch den NNF vorgenommen wird.

 

 

Arbeitshilfen zur PKV-Rx-Packungsabgabemeldung: