Meldungswege

Um Apotheken die Meldung pharmazeutischer Dienstleistungen (pDL) zu erleichtern, wurde ein Verfahren gewählt, das sich an den Abrechnungswegen für Medikamente nach § 300 SGB V orientiert. Apotheken senden die Informationen an ihr Apothekenrechenzentrum, das die Informationen aufbereitet und sie dann an den NNF und die Kostenträger weiterleitet. Der NNF erhält dabei nur die erforderungen Abrechnungsinformationen. Die Krankenkassen erhalten zusätzlich die Versicherteninformationen.

 

Für eine schnelle Umsetzung hatten sich GKV-SV, DAV, vdarz, ADAS und NNF zunächst auf ein Papierverfahren mit Apothekenbelegen geeinigt. Seit dem 01.04.2024 wurde der bis dahin verwendete Apothekenbeleg durch eine elektronische Verordnungersetzt.

 

HIER finden Sie das Merkblatt zur Abrechnung der pDL, gültig ab 01.04.2024