Meldungswege

GKV-SV, DAV, Apothekenrechenzentren, ADAS und NNF haben sich auf ein Verfahren geeinigt, die pharmazeutischen Dienstleistungen zunächst über Sonderbelege an die Apothekenrechenzentren zu melden.

 

Diese bereiten die Informationen auf und leiten sie entsprechend an die Kostenträger und an den NNF weiter.

 

Für die Abrechnungen werden Sonderbelege für pharmazeutische Dienstleistungen (Apothekenbeleg) zur Verfügung gestellt.

 

Diese wurden Ende Dezember 2022 nochmals an alle Apotheken versendet (150 Stück).

Bei weiterem Bedarf können Sie diese gern jederzeit direkt beim NNF bestellen, nutzen Sie dazu bitte das NNF-Kontaktformular.

 

HIER finden Sie das Merkblatt zur Bedruckung der SB pDL.