Meldungswege

Um Apotheken die Meldung pharmazeutischer Dienstleistungen (pDL) zu erleichtern, wurde ein Verfahren gewählt, das sich an den Abrechnungswegen für Medikamente nach § 300 SGB V orientiert. Apotheken senden die Informationen an ihr Apothekenrechenzentrum, das die Informationen aufbereitet und sie dann an den NNF und die Kostenträger gibt.

 

Für eine schnelle Umsetzung hatten sich GKV-SV, DAV, vdarz, ADAS und NNF zunächst auf ein Papierverfahren mit Apothekenbelegen geeinigt, was zum 01.04.2024 durch ein neues elektronisches Verfahren abgelöst wurde.

 

HIER finden Sie das Merkblatt zur Abrechnung der pDL, gültig bis 31.03.2024

HIER finden Sie das Merkblatt zur Abrechnung der pDL, gültig ab 01.04.2024