Sonderbelege & Hinweise

Zur Meldung der Packungsabgaben verschreibungspflichtiger Humanfertigarzneimittel, die nicht zu Lasten der gesetzlichen Krankenversicherung abgerechnet werden (PKV-Rx), ist bis zum Meldemonat Juni 2025 der Sonderbeleg „Selbsterklärung“ zu nutzen. Sollten Ihnen diese Belege nicht mehr vorliegen, können Sie sich diese zum Druck hier herunterladen.

 

Bitte beachten Sie auch die Fristen zur Einreichung gemäß unserem Merkblatt. 

 

Ab dem Meldemonat Juli 2025 wird ein elektronischer Meldeweg eingeführt und es werden keine Papierbelege mehr benötigt. Nähere Informationen hierzu erfolgen rechtzeitig vor dem 01. August 2025 auf unserer Internetseite. 

 

 

Blankoformular Sonderbeleg “Selbsterklärung” zum ausdrucken

 

► Merkblatt zur Bedruckung des NNF Sonderbeleges  "Selbsterklärung" zur Meldung der PKV-Packungsanzahlen

 

► Aktuelle Fristen zur Meldung der monatlichen PKV-Rx-Packungszahlen 
 

► Hinweise zum Korrekturverfahren für die PKV-Meldungen - z. B. nach Systemwechseln oder falsch bedruckten Belegen