Meldeprozesse zum NNF komplett digitalisiert

Selbsterklärung der PKV-Rx-Abgabe über Sonderbeleg ist Geschichte

 

Zum Ende des Monats Juli 2025 macht der NNF den nächsten und letzten Schritt in Richtung volldigitalisierter Meldungswege: Die PKV-Rx-Meldung für Juli 2025 erfolgt zum ersten Mal ausschließlich via elektronischem Verordnungsdatensatz. Der Sonderbeleg „Selbsterklärung“, über den zwölf Jahre die Meldung an das Apothekenrechenzentrum gegeben wurde, ist Geschichte. Er wird ab den Meldungen für das 3. Quartal 2025 weder vom NNF noch von den Apothekenrechenzentren verarbeitet.

 

Der neue Prozess erleichtert den Apotheken den Alltag. Er wurde vom ADAS (Bundesverband Deutscher Apothekensoftwarehäuser e. V.) in enger Abstimmung mit dem NNF (Nacht- und Notdienstfonds des DAV e.V.) und den Apothekenrechenzentren entwickelt. Er ermöglicht eine automatische, medienbruchfreie Meldung an das Apothekenrechenzentrum. Technisch lehnt er eng an die Meldung pharmazeutischer Dienstleistungen an, die seit April 2024 ebenfalls volldigitalisiert erfolgt. Die Apothekensoftwarehäuser haben ihre Kunden bereits über das genaue Procedere informiert. Der elektronische Datensatz, der im Apothekenverwaltungssystem erstellt wird, besteht aus einem Verordnungs-, Abgabe- und Quittungsdatensatz. Wie gehabt sammeln die Apothekenrechenzentren die Meldungen und übertragen sie an den NNF.

 

Im Regelfall ist nur noch aus zwei Gründen eine manuelle Meldung direkt gegenüber dem NNF nötig: Erstens, wenn die Apotheke auf den Service ihres Rechenzentrums zur PKV-Rx-Datenübermittlung verzichtet und die Daten direkt an den NNF meldet und zweitens, wenn Korrekturen der gemeldeten PKV-Rx-Meldungen nötig sind.

 

Hierfür stellt der NNF in seinem Portal ein entsprechendes Meldeformular zur Verfügung. Es wird immer nur im ersten Monat nach Quartalsende (für Q3/2025 also im Oktober 2025) freigeschaltet.

 

Dort können die Apotheken unter „Meine Meldungen“ die verarbeiteten PKV-Rx-Meldungen sehen und – wenn nötig – ergänzen oder korrigieren. Der NNF wird zeitnah eine entsprechende Schritt-für-Schritt-Anleitung auf seiner Homepage veröffentlichen.

 

Der Nacht- und Notdienstfonds des Deutschen Apothekerverbandes e.V. wurde 2013 gegründet, um notdienstleistende Apotheken zu unterstützen. Der NNF hat sich als zentrale Abrechnungs- und Verwaltungsstelle von Apothekern für Apotheker entwickelt und etabliert. Neben der Verwaltung der Notdienste refinanziert der NNF die TI für Apotheken und rechnet in Apotheken erbrachte pharmazeutische Dienstleistungen ab.

 

Für Rückfragen steht Ihnen unser Kundenmanagement-Team zur Verfügung. 

 

Umfangreiche Informationen finden Sie auch auf unserer Homepage www.dav-notdienstfonds.de.