Notdienstpauschale für das 1. Quartal 2025
Notdienstpauschale für das 1. Quartal 2025 auf 556,22 Euro festgesetzt
16.898 Apotheken leisten 75.800 Notdienste
Der Deutsche Apothekerverband e.V. hat eine Pauschale von 556,22 Euro für jeden im ersten Quartal 2025 geleisteten Vollnotdienst festgesetzt. Der NNF überweist die entsprechenden Beträge im Laufe dieser Woche direkt an die Apotheken. Im Vergleich zum Vorquartal Q4/2024 stieg die Notdienstpauschale von 483,14 EUR um 73,08 EUR (+ 15,13%).
Die Notdienstpauschale erreicht einen neuen Höchststand, weil inzwischen vier große Kammerbezirke (Bayern, Baden-Württemberg, Hessen und Rheinland-Pfalz) die Notdienstverteilung über ein geodatenbasiertes System optimiert haben. Im Vergleich zum Jahresdurchschnitt 2023 sank die Zahl der Notdienste in Hessen und Rheinland-Pfalz um jeweils 43 Prozent, in Bayern um 34 Prozent und in Baden-Württemberg um 24 Prozent. Im Jahresdurchschnitt 2023 wurden bundesweit knapp 95.000 Notdienste pro Quartal geleistet, im Jahresdurchschnitt 2024 noch knapp 88.000 Notdienste pro Quartal und im ersten Quartal 2025 75.800. Durch die Verkleinerung des Divisors bei annähernd gleichem Ausschüttungsbetrag steigt die Pauschale.
Apotheken, die dem elektronischen Bescheidversand zugestimmt haben, erhalten die Auszahlungsbescheide für Notdienste, TI-Monatspauschalen und pharmazeutische Dienstleistungen in einzelnen E-Mails; für Apotheken, die ihre Bescheide weiter postalisch erhalten, werden diese in einer Briefsendung zusammengefasst.
Gemäß § 20 Absatz 3 ApoG setzt der Deutsche Apothekerverband e. V. (DAV) gegenüber den Apotheken für jedes Quartal den pauschalen Zuschuss – unter Berücksichtigung der beschlossenen Verwaltungsausgabenpauschale des Nacht- und Notdienstfonds des DAV e. V. (NNF) - für erbrachte Vollnotdienste fest. Vollnotdienste sind die Dienste, die durchgehend in der Zeit von spätestens 20:00 Uhr bis mindestens 6:00 Uhr vollständig erbracht werden.
Maßgeblich für die Berechnung des pauschalen Zuschusses ist neben der Anzahl der geleisteten Notdienste die Höhe der Einnahmen, die zum Zeitpunkt der Berechnung fristgerecht auf dem dafür vorgesehenen Konto des NNF eingegangen sind (Einnahmenprinzip). Nicht zeitgerecht eingegangene Gelder werden auf das nächste Abrechnungsquartal übertragen.
Mit Stand 06.06.2025 - 24:00 Uhr - wiesen die Treuhandkonten des NNF einen aus den Vorquartalen und dem I. Quartal 2025 (Januar bis März) resultierenden Einnahmenstand von
42.162.648,94 EUR
Vorquartal: 42.546.784,29 EUR
aus.
Den Einnahmen gegenzurechnen sind die gemäß § 20 Absatz 3 ApoG anteiligen Verwaltungsausgaben in Höhe von
1.000,00 EUR
Vorquartal: 1.000,00 EUR
Somit verbleibt ein für die Auszahlung von Notdienstpauschalen zur Verfügung stehendes Ausschüttungsvolumen in Höhe von
42.161.648,94 EUR.
Vorquartal: 42.545.784,29 EUR.
Nach vorliegenden Meldungen der Landesapothekerkammern wurden im 1. Abrechnungsquartal 2025 (Januar bis März) insgesamt
75.800 Vollnotdienste
Vorquartal: 88.061 Vollnotdienste
geleistet und sind gemäß § 20 Absatz 1 ApoG in Anrechnung zu bringen.
Somit ergibt sich pro geleistetem Vollnotdienst ein pauschaler Zuschuss in Höhe von
556,22 EUR.
Vorquartal: 483,14 EUR.
Im ersten Quartal 2025 wurden 200.629.124 Rx-Packungen abgesetzt. Die Packungsabgabemenge sank damit um -1,06 % im Vergleich zum Vorquartal (Q4/2024) und stieg um 1,79 % zum Vergleichsquartal des Vorjahres (Q1/2024).
