Notdienstpauschale für das 1. Quartal 2026
Notdienstpauschale für das 1. Quartal 2026 auf 571,46 Euro festgesetzt
16.583 Apotheken leisten 73.622 Notdienste
Der Deutsche Apothekerverband e.V. hat eine Pauschale von 571,46 Euro für jeden im ersten Quartal 2026 geleisteten Vollnotdienst festgesetzt. Der NNF überweist die entsprechenden Beträge am morgigen Mittwoch direkt an die Apotheken. Im Vergleich zum Vorquartal Q4/2025 stieg die Notdienstpauschale von 550,53 EUR um 20,93 EUR (+ 3,8 Prozent).
Apotheken, die dem elektronischen Bescheidversand zugestimmt haben, erhalten die Auszahlungsbescheide für Notdienste, TI-Monatspauschalen und pharmazeutische Dienstleistungen in einzelnen E-Mails; für Apotheken, die ihre Bescheide weiter postalisch erhalten, werden diese in einer Briefsendung zusammengefasst.
Gemäß § 20 Absatz 3 ApoG setzt der Deutsche Apothekerverband e. V. (DAV) gegenüber den Apotheken für jedes Quartal den pauschalen Zuschuss – unter Berücksichtigung der beschlossenen Verwaltungsausgabenpauschale des NNF - für erbrachte Vollnotdienste fest. Vollnotdienste sind die Dienste, die durchgehend in der Zeit von spätestens 20:00 Uhr bis mindestens 6:00 Uhr vollständig erbracht werden.
Maßgeblich für die Berechnung des pauschalen Zuschusses ist neben der Anzahl der geleisteten Notdienste die Höhe der Einnahmen, die zum Zeitpunkt der Berechnung fristgerecht auf dem dafür vorgesehenen Konto des NNF eingegangen sind (Einnahmenprinzip). Nicht zeitgerecht eingegangene Gelder werden auf das nächste Abrechnungsquartal übertragen.
Mit Stand 05.06.2026 - 24:00 Uhr - wiesen die Treuhandkonten des NNF einen aus den Vorquartalen und dem I. Quartal 2026 (Januar bis März) resultierenden Einnahmenstand von
42.171.852,89 EUR
Vorquartal: 42.830.292,10 EUR
aus.
Den Einnahmen gegenzurechnen sind die gemäß § 20 Absatz 3 ApoG anteiligen Verwaltungsausgaben in Höhe von
100.000,00 EUR
Vorquartal: 1.000,00 EUR.
Somit verbleibt ein für die Auszahlung von Notdienstpauschalen zur Verfügung stehendes Ausschüttungsvolumen in Höhe von
42.071.852,89 EUR.
Vorquartal: 42.829.292,10 EUR.
Nach vorliegenden Meldungen der Landesapothekerkammern wurden im 1. Abrechnungsquartal 2026 (Januar bis März) insgesamt
73.622 Vollnotdienste.
Vorquartal: 77.797 Vollnotdienste
geleistet und sind gemäß § 20 Absatz 1 ApoG in Anrechnung zu bringen.
Somit ergibt sich pro geleistetem Vollnotdienst ein pauschaler Zuschuss in Höhe von
571,46 EUR.
Vorquartal: 550,53 EUR.
Im ersten Quartal 2026 wurden 200.809.581 Rx-Packungen abgesetzt und dem NNF gemeldet. Die Packungsabgabemengen sank damit um 1,58 Prozent im Vergleich zum Vorquartal (Q4/2025) und stieg um 0,09 Prozent zum Vergleichsquartal des Vorjahres (Q1/2025).
Der Nacht- und Notdienstfonds des Deutschen Apothekerverbandes e.V. wurde 2013 gegründet, um notdienstleistende Apotheken zu unterstützen. Der NNF hat sich zwischenzeitlich als zentrale Abrechnungs- und Verwaltungsstelle von Apothekern für Apotheker entwickelt und etabliert. Neben der Verwaltung der Notdienste refinanziert der NNF die TI für Apotheken und rechnet in Apotheken erbrachte pharmazeutische Dienstleistungen ab.
