Notdienstpauschale für das 2. Quartal 2025
Notdienstpauschale für das 2. Quartal 2025 auf 533,76 Euro festgesetzt
16.804 Apotheken leisten 77.044 Notdienste
Der Deutsche Apothekerverband e.V. hat eine Pauschale von 533,76 Euro für jeden im zweien Quartal 2025 geleisteten Vollnotdienst festgesetzt. Der NNF überweist die entsprechenden Beträge am heutigen Mittwoch direkt an die Apotheken. Im Vergleich zum Vorquartal Q1/2025 sank die Notdienstpauschale von 556,22 EUR um 22,46 EUR (-4,04 Prozent).
Apotheken, die dem elektronischen Bescheidversand zugestimmt haben, erhalten die Auszahlungsbescheide für Notdienste, TI-Monatspauschalen und pharmazeutische Dienstleistungen in einzelnen E-Mails; für Apotheken, die ihre Bescheide weiter postalisch erhalten, werden diese in einer Briefsendung zusammengefasst.
Gemäß § 20 Absatz 3 ApoG setzt der Deutsche Apothekerverband e. V. (DAV) gegenüber den Apotheken für jedes Quartal den pauschalen Zuschuss – unter Berücksichtigung der beschlossenen Verwaltungsausgabenpauschale des Nacht- und Notdienstfonds des DAV e. V. (NNF) - für erbrachte Vollnotdienste fest. Vollnotdienste sind die Dienste, die durchgehend in der Zeit von spätestens 20:00 Uhr bis mindestens 6:00 Uhr vollständig erbracht werden.
Maßgeblich für die Berechnung des pauschalen Zuschusses ist neben der Anzahl der geleisteten Notdienste die Höhe der Einnahmen, die zum Zeitpunkt der Berechnung fristgerecht auf dem dafür vorgesehenen Konto des NNF eingegangen sind (Einnahmenprinzip). Nicht zeitgerecht eingegangene Gelder werden auf das nächste Abrechnungsquartal übertragen.
Mit Stand 05.09.2025 - 24:00 Uhr - wiesen die Treuhandkonten des NNF einen aus den Vorquartalen und dem II. Quartal 2025 (April bis Juni) resultierenden Einnahmenstand von
41.123.646,38 EUR
Vorquartal:42.162.648,94 EUR
aus.
Den Einnahmen gegenzurechnen sind die gemäß § 20 Absatz 3 ApoG anteiligen Verwaltungsausgaben in Höhe von
1.000,00 EUR
Vorquartal: 1.000,00 EUR
Somit verbleibt ein für die Auszahlung von Notdienstpauschalen zur Verfügung stehendes Ausschüttungsvolumen in Höhe von
41.122.646,38 EUR.
Vorquartal: 42.161.648,94 EUR.
Nach vorliegenden Meldungen der Landesapothekerkammern wurden im 2. Abrechnungsquartal 2025 (April bis Juni) insgesamt
77.044 Vollnotdienste
Vorquartal: 75.800 Vollnotdienste
geleistet und sind gemäß § 20 Absatz 1 ApoG in Anrechnung zu bringen.
Somit ergibt sich pro geleistetem Vollnotdienst ein pauschaler Zuschuss in Höhe von
533,76 EUR.
Vorquartal: 556,22 EUR.
Im zweiten Quartal 2025 wurden 195.783.810 Rx-Packungen abgesetzt. Die Packungsabgabemenge sank damit um -2,47 % im Vergleich zum Vorquartal (Q1/2025) und um 0,78 % zum Vergleichsquartal des Vorjahres (Q2/2024).
