Notdienstpauschale für das 2. Quartal 2026
Notdienstpauschale für das 2. Quartal 2026 auf 566,85 Euro festgesetzt
16.512 Apotheken leisten 73.035 Notdienste
Der Deutsche Apothekerverband e.V. hat eine Pauschale von 566,85 Euro für jeden im zweiten Quartal 2026 geleisteten Vollnotdienst festgesetzt. Der NNF überweist die entsprechenden Beträge an diesem Mittwoch direkt an die Apotheken. Im Vergleich zum Vorquartal Q1/2026 sank die Notdienstpauschale von 571,46 EUR um 4,61 EUR (- 0,81 Prozent).
Apotheken, die dem elektronischen Bescheidversand zugestimmt haben, erhalten die Auszahlungsbescheide für Notdienste, TI-Monatspauschalen und pharmazeutische Dienstleistungen in einzelnen E-Mails; für Apotheken, die ihre Bescheide weiter postalisch erhalten, werden diese in einer Briefsendung zusammengefasst.
Gemäß § 20 Absatz 3 ApoG setzt der Deutsche Apothekerverband e. V. (DAV) gegenüber den Apotheken für jedes Quartal den pauschalen Zuschuss – unter Berücksichtigung der beschlossenen Verwaltungsausgabenpauschale des NNF - für erbrachte Vollnotdienste fest. Vollnotdienste sind die Dienste, die durchgehend in der Zeit von spätestens 20:00 Uhr bis mindestens 6:00 Uhr vollständig erbracht werden.
Maßgeblich für die Berechnung des pauschalen Zuschusses ist neben der Anzahl der geleisteten Notdienste die Höhe der Einnahmen, die zum Zeitpunkt der Berechnung fristgerecht auf dem dafür vorgesehenen Konto des NNF eingegangen sind (Einnahmenprinzip). Nicht zeitgerecht eingegangene Gelder werden auf das nächste Abrechnungsquartal übertragen.
Mit Stand 04.09.2026 - 24:00 Uhr - wiesen die Treuhandkonten des NNF einen aus den Vorquartalen und dem II. Quartal 2026 (April bis Juni) resultierenden Einnahmenstand von
41.499.768,55 EUR
Vorquartal: 42.171.852,89 EUR
aus.
Den Einnahmen gegenzurechnen sind die gemäß § 20 Absatz 3 ApoG anteiligen Verwaltungsausgaben in Höhe von
100.000,00 EUR
Vorquartal: 100.000,00 EUR.
Somit verbleibt ein für die Auszahlung von Notdienstpauschalen zur Verfügung stehendes Ausschüttungsvolumen in Höhe von
41.399.768,55 EUR.
Vorquartal: 42.071.852,89 EUR.
Nach vorliegenden Meldungen der Landesapothekerkammern wurden im 2. Abrechnungsquartal 2026 (April bis Juni) insgesamt
73.035 Vollnotdienste
Vorquartal: 73.622 Vollnotdienste
geleistet und sind gemäß § 20 Absatz 1 ApoG in Anrechnung zu bringen.
Somit ergibt sich pro geleistetem Vollnotdienst ein pauschaler Zuschuss in Höhe von
566,85 EUR
Vorquartal: 571,46 EUR.
Im zweiten Quartal 2026 wurden 197.629.022 Rx-Packungen abgesetzt und dem NNF gemeldet. Die Packungsabgabemenge sank damit um 1,61 Prozent im Vergleich zum Vorquartal (Q1/2026) und stieg um 0,94 Prozent zum Vergleichsquartal des Vorjahres (Q2/2025).
Der Nacht- und Notdienstfonds des Deutschen Apothekerverbandes e.V. wurde 2013 gegründet, um notdienstleistende Apotheken zu unterstützen. Der NNF hat sich zwischenzeitlich als zentrale Abrechnungs- und Verwaltungsstelle von Apothekern für Apotheker entwickelt und etabliert. Neben der Verwaltung der Notdienste refinanziert der NNF die TI für Apotheken und rechnet in Apotheken erbrachte pharmazeutische Dienstleistungen ab.
Für Rückfragen steht Ihnen unser Kundenmanagement-Team unter 030 340 44 90 -18 zur Verfügung.
Umfangreiche Informationen finden Sie auch auf unserer Homepage www.dav-notdienstfonds.de.
