Notdienstpauschale für das 3. Quartal 2025

16.693

Apotheken

77.474

Vollnotdienste

535,00

Euro

Notdienstpauschale für das 3. Quartal 2025 auf 535,00 Euro festgesetzt

16.693 Apotheken leisten 77.474 Notdienste

 

Der Deutsche Apothekerverband e.V. hat eine Pauschale von 535,00 Euro für jeden im dritten Quartal 2025 geleisteten Vollnotdienst festgesetzt. Der NNF überweist die entsprechenden Beträge am morgigen Mittwoch direkt an die Apotheken. Im Vergleich zum Vorquartal Q2/2025 stieg die Notdienstpauschale von 533,76 EUR um 1,24 EUR (+ 0,23  Prozent).

 

Apotheken, die dem elektronischen Bescheidversand zugestimmt haben, erhalten die Auszahlungsbescheide für Notdienste, TI-Monatspauschalen und pharmazeutische Dienstleistungen in einzelnen E-Mails; für Apotheken, die ihre Bescheide weiter postalisch erhalten, werden diese in einer Briefsendung zusammengefasst.

 

Gemäß § 20 Absatz 3 ApoG setzt der Deutsche Apothekerverband e. V. (DAV) gegenüber den Apotheken für jedes Quartal den pauschalen Zuschuss – unter Berücksichtigung der beschlossenen Verwaltungsausgabenpauschale des NNF - für erbrachte Vollnotdienste fest. Vollnotdienste sind die Dienste, die durchgehend in der Zeit von spätestens 20:00 Uhr bis mindestens 6:00 Uhr vollständig erbracht werden.

 

Maßgeblich für die Berechnung des pauschalen Zuschusses ist neben der Anzahl der geleisteten Notdienste die Höhe der Einnahmen, die zum Zeitpunkt der Berechnung fristgerecht auf dem dafür vorgesehenen Konto des NNF eingegangen sind (Einnahmenprinzip). Nicht zeitgerecht eingegangene Gelder werden auf das nächste Abrechnungsquartal übertragen.

 

Mit Stand 05.12.2025 - 24:00 Uhr - wiesen die Treuhandkonten des NNF einen aus den Vorquartalen und dem III. Quartal 2025 (Juli bis September) resultierenden Einnahmenstand von

 

41.449.527,61 EUR
Vorquartal: 41.123.646,38 EUR 

 

aus.

 

Den Einnahmen gegenzurechnen sind die gemäß § 20 Absatz 3 ApoG anteiligen Verwaltungsausgaben in Höhe von 

 

1.000,00 EUR
Vorquartal: 1.000,00 EUR.

 

Somit verbleibt ein für die Auszahlung von Notdienstpauschalen zur Verfügung stehendes Ausschüttungsvolumen in Höhe von

 

41.448.527,61 EUR.
Vorquartal: 41.122.646,38 EUR.

 

Nach vorliegenden Meldungen der Landesapothekerkammern wurden im 3. Abrechnungsquartal 2025 (Juli bis September) insgesamt

 

77.474 Vollnotdienste
Vorquartal: 77.044 Vollnotdienste

 

geleistet und sind gemäß § 20 Absatz 1 ApoG in Anrechnung zu bringen.

 

Somit ergibt sich pro geleistetem Vollnotdienst ein pauschaler Zuschuss in Höhe von 

 

535,00 EUR.
Vorquartal: 533,76 EUR.

 

Im dritten Quartal 2025 wurden 197.357.569 Rx-Packungen abgesetzt und dem NNF gemeldet. Die Packungsabgabemenge stieg damit um 0,8 Prozent im Vergleich zum Vorquartal (Q2/2025) und um 0,84 Prozent zum Vergleichsquartal des Vorjahres (Q3/2024).

 

Der Nacht- und Notdienstfonds des Deutschen Apothekerverbandes e.V. wurde 2013 gegründet, um notdienstleistende Apotheken zu unterstützen. Der NNF hat sich zwischenzeitlich als zentrale Abrechnungs- und Verwaltungsstelle von Apothekern für Apotheker entwickelt und etabliert. Neben der Verwaltung der Notdienste refinanziert der NNF die TI für Apotheken und rechnet in Apotheken erbrachte pharmazeutische Dienstleistungen ab.