Notdienstpauschale für das 4. Quartal 2025
Notdienstpauschale für das 4. Quartal 2025 auf 550,53 Euro festgesetzt
16.604 Apotheken leisten 77.797 Notdienste
Der Deutsche Apothekerverband e.V. hat eine Pauschale von 550,53 Euro für jeden im vierten Quartal 2025 geleisteten Vollnotdienst festgesetzt. Der NNF überweist die entsprechenden Beträge am morgigen Mittwoch direkt an die Apotheken. Im Vergleich zum Vorquartal Q3/2025 stieg die Notdienstpauschale von 535,00 EUR um 15,53 EUR (+ 2,9 Prozent).
Apotheken, die dem elektronischen Bescheidversand zugestimmt haben, erhalten die Auszahlungsbescheide für Notdienste, TI-Monatspauschalen und pharmazeutische Dienstleistungen in einzelnen E-Mails; für Apotheken, die ihre Bescheide weiter postalisch erhalten, werden diese in einer Briefsendung zusammengefasst.
Gemäß § 20 Absatz 3 ApoG setzt der Deutsche Apothekerverband e. V. (DAV) gegenüber den Apotheken für jedes Quartal den pauschalen Zuschuss – unter Berücksichtigung der beschlossenen Verwaltungsausgabenpauschale des NNF - für erbrachte Vollnotdienste fest. Vollnotdienste sind die Dienste, die durchgehend in der Zeit von spätestens 20:00 Uhr bis mindestens 6:00 Uhr vollständig erbracht werden.
Maßgeblich für die Berechnung des pauschalen Zuschusses ist neben der Anzahl der geleisteten Notdienste die Höhe der Einnahmen, die zum Zeitpunkt der Berechnung fristgerecht auf dem dafür vorgesehenen Konto des NNF eingegangen sind (Einnahmenprinzip). Nicht zeitgerecht eingegangene Gelder werden auf das nächste Abrechnungsquartal übertragen.
Mit Stand 06.03.2026 - 24:00 Uhr - wiesen die Treuhandkonten des NNF einen aus den Vorquartalen und dem IV. Quartal 2025 (Oktober bis Dezember) resultierenden Einnahmenstand von
42.830.292,10 EUR
Vorquartal: 41.449.527,61 EUR
aus.
Den Einnahmen gegenzurechnen sind die gemäß § 20 Absatz 3 ApoG anteiligen Verwaltungsausgaben in Höhe von
1.000,00 EUR
Vorquartal: 1.000,00 EUR.
Somit verbleibt ein für die Auszahlung von Notdienstpauschalen zur Verfügung stehendes Ausschüttungsvolumen in Höhe von
42.829.292,10 EUR.
Vorquartal: 41.448.527,61 EUR.
Nach vorliegenden Meldungen der Landesapothekerkammern wurden im 4. Abrechnungsquartal 2025 (Oktober bis Dezember) insgesamt
77.797 Vollnotdienste
Vorquartal: 77.474 Vollnotdienste
geleistet und sind gemäß § 20 Absatz 1 ApoG in Anrechnung zu bringen.
Somit ergibt sich pro geleistetem Vollnotdienst ein pauschaler Zuschuss in Höhe von
550,53 EUR.
Vorquartal: 535,00 EUR.
Im vierten Quartal 2025 wurden 203.974.937 Rx-Packungen abgesetzt und dem NNF gemeldet. Die Packungsabgabemenge stieg damit um 3,24 Prozent im Vergleich zum Vorquartal (Q3/2025) und um 0,61 Prozent zum Vergleichsquartal des Vorjahres (Q4/2024).
Der Nacht- und Notdienstfonds des Deutschen Apothekerverbandes e.V. wurde 2013 gegründet, um notdienstleistende Apotheken zu unterstützen. Der NNF hat sich zwischenzeitlich als zentrale Abrechnungs- und Verwaltungsstelle von Apothekern für Apotheker entwickelt und etabliert. Neben der Verwaltung der Notdienste refinanziert der NNF die TI für Apotheken und rechnet in Apotheken erbrachte pharmazeutische Dienstleistungen ab.
