1. Auszahlung der einmaligen Botendienst-Pauschalen

Nach erfolgtem Zahlungseingang seitens des GKV-Spitzenverbandes erfolgte zum heutigen Tag die 1. Auszahlung der gemäß § 4 Absatz 2 der SARS-CoV-2-Arzneimittelversorgungsverordnung festgesetzten einmaligen Botendienst-Pauschale in Höhe von 250,00 EUR zuzüglich Umsatzsteuer.

 

Die Auszahlung erfolgt an 18.965 Apotheken, die für den Zeitraum 22.04.2020  bis zum 30.06.2020 die Vorrausetzung aus der Vereinbarung über die Finanzierung und Auszahlung von einmaligen Botendienst-Pauschalen erfüllt haben.

 

Die nächste Abrechnung für die anspruchsberechtigten Apotheken des Zeitraums 01.07.2020 bis 30.09.2020 ist für Dezember 2020 geplant.

 

Weitere Informationen erhalten Sie unter

 

https://www.dav-notdienstfonds.de/service/aktuelles/vereinbarung-zur-einmaligen-botendienst-pauschale-ist-in-kraft/