Hinweis zur AvP-Forderungsanmeldung

Sehr geehrte Apotheker und Apothekerinnen,

 

am 13.11.2020 haben Sie ggf. einen Verpflichtungsbescheid des Nacht- und Notdienstfonds des Deutschen Apothekerverbandes für das III. Quartal 2020 erhalten. Mit diesem Bescheid werden die Abführungsbeträge nach § 19 Absatz 1 Apothekengesetz in Verbindung mit § 3 Absatz 1 Arzneimittelpreisverordnung abgerechnet. Aufgrund der teilweise nicht gezahlten Beträge von den AvP-Rechenzentren an den NNF wird ein offener Forderungsbetrag ausgewiesen. Eine genaue Darstellung zum Anteil der AvP finden Sie auf der 2. Seite des Bescheides unter der Ausweisung der Packungsmeldungen im 2. Absatz.

 

Zur Prüfung, ob die Forderungen aus dem Auszahlungsbescheid des II. Quartals 2020 und dem Verpflichtungsbescheid des III. Quartals 2020 bereits Bestandteil des vorgeschlagenen Forderungsbetrages für die am 24.11.2020 einzureichende Forderungsanmeldung sind, müssen Sie die entsprechenden Positionen des jeweiligen August/September-AvP-Kontoauszuges (in der Zeile ANSG Abgabe NNF und NNF-Notdienst-Vergütung) prüfen.

 

Die Positionen werden als Plus- oder Minuswert ausgewiesen. Ist der Wert ein Minuswert, so ist die vom Insolvenzverwalter vorgeschlagene Forderungsanmeldung um die entsprechende Summe zu ergänzen und eine Kopie des Auszahlungs- und/oder Verpflichtungsbescheides zusammen mit einer entsprechenden Kopie der Kontoauszüge mit Markierung der Buchungszeile beizufügen.

 

Sollten Sie die Forderungsanmeldung bereits gestellt/versandt haben, ist es unproblematisch möglich, die Änderung/Ergänzung der Forderungsanmeldung nachträglich im Insolvenzverfahren anzumelden. Hierzu haben wir nochmals Kontakt mit dem Insolvenzverwalter aufgenommen und wurden auf folgendes Verfahren hingewiesen:

 

(ZITAT aus einer E-Mail des Insolvenzverwalters vom 20.11.2020):

„Die Ergänzung bzw. Änderung ihrer ursprünglichen Forderungsanmeldung können die Apotheken per E-Mail an die Adresse avp-info(at)stp-solution.de übersenden.

 

Sofern die Apotheken bereits eine Forderung auf Grundlage des Vorschlagswertes angemeldet haben, sollen sie bitte ein unterschriebenes Schreiben als pdf-Kopie (möglichst unter Angabe der IK-Nummer, Kunden-Nr. und apbApoNr.) unter Bezugnahme auf das Datum der ersten Forderungsanmeldung an die vorgenannte E-Mail-Adresse avp-info(at)stp-solution.de übersenden. In diesem Schreiben ist bitte der Betrag zu nennen, den die Apotheken als weitere Forderung zur Insolvenztabelle anmelden möchten.“

 

 

Daher können die NICHT enthaltenen Beträge entsprechend dem benannten Verfahren von Ihnen zusätzlich angemeldet werden.

 

Wir bitten Sie, die vom Insolvenzverwalter angegebene E-Mailadresse ausschließlich zur Korrektur Ihrer Forderungsanmeldung zu nutzen.