Neue TI-Regelung ab 1. Juli 2023

 

 

Das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) hat am 27. Juni 2023 einen Bescheid zur Refinanzierung der Telematikinfrastruktur (TI) erlassen. Apotheken, die sich ab dem 1. Juli 2023 an die TI anschließen, erhalten ausschließlich monatliche Pauschalen, die einmal pro Quartal durch den NNF ausgezahlt werden. Die neue Regelung ersetzt die alte Kombination aus Einmalzahlung und monatlichen Betriebskostenpauschalen.

 

Für einen reibungslosen Übergang hat das BMG eine Übergangsregelung ermöglicht: Apotheken, die vor dem 1.7.2023 an die TI angeschlossen wurden, können bis Ende des Jahres 2023 ihre Anträge im Portal des NNF stellen. Apotheken, die nach Beginn der neuen Regelung an die TI angeschlossen werden, müssen sich noch ein wenig gedulden. Der NNF stellt das System gerade um. Die Apotheken können sich benachrichtigen lassen, wenn die neuen Antragsprozesse online sind.

 

Zum Hintergrund der neuen Regelung:

 

Ab dem 1. Juli 2023 werden die Kosten der TI in Apotheken nach § 379 SGB V ausschließlich über monatliche Pauschalen in unterschiedlicher Höhe refinanziert. Im Wesentlichen gibt es ab dem Stichtag zwei TI-Pauschalen, die sich nach Umsatzzahlen der Apotheke unterscheiden.

Die volle TI-Pauschale erhalten Apotheken, die entweder nach dem 1.7.2023 an die TI angeschlossen wurden oder bereits mehr als 30 Monate an die TI angeschlossen sind.

 

Volle monatliche TI-Pauschale (gestaffelt nach Packungsmengen):

 

0 - 19.999 GKVRx         20.000 - 39.999 GKVRx            ab 40.000 GKVRx

 

     198,35 €                              233,84 €                             269,32 €

 

 

Für Apotheken, die vor dem 1.7.2023 an die TI angeschlossen wurden und eine entsprechende Förderung beantragt haben, gilt für die ersten 30 Monate nach Inbetriebnahme eine reduzierte monatliche TI-Pauschale:

 

0 – 19.999 GKVRx        20.000 - 39.999 GKVRx            ab 40.000 GKVRx

 

      99,18 €                               116,92 €                             134,66 €

 

Grundsätzlich können diese Pauschalen gekürzt werden, wenn Anwendungen fehlen. Der NNF wird zu gegebener Zeit über die entsprechenden Details informieren.