Neues TI-Nachweisverfahren online

Neues TI-Nachweisverfahren online

 

Der NNF hat am 22. August 2023 in seinem Portal ein neues Antragsformular live geschaltet. Öffentliche Apotheken können dort in wenigen Minuten ihre TI-Komponenten, Anwendungen und Dienste per Selbsterklärung nachweisen und so ihre zukünftigen Ansprüche auf Refinanzierung sichern.

 

Das BMG hat am 27. Juni 2023 in einer neuen Regelung festgesetzt, wie das alte System der TI-Refinanzierung ab dem 1. Juli 2023 durch ein neues System abgelöst werden soll. Das bisherige System bestand aus Einmalzahlungen und monatlichen Betriebskostenpauschalen; im neuen System erhalten Apotheken als Kompensation für die wegfallenden Einmalzahlungen höhere monatliche TI-Pauschalen.

 

Für die Höhe der neuen TI-Pauschalen sind zwei Kriterien entscheidend:

 

  1. die Anzahl der in der Apotheke umgesetzten GKVRx-Packungen (wird automatisch vom NNF berechnet) und
  2. die Vollständigkeit der notwendigen Komponenten, Anwendungen und Dienste.

 

Um die Vollständigkeit der notwendigen Komponenten, Anwendungen und Dienste nachzuweisen, reicht eine Selbsterklärung gegenüber dem NNF. Dafür wurde im Portal ein neues TI-Nachweisverfahren bereitgestellt. Bis Ende September 2023 müssen Apotheken die Anwendung „elektronische Patientenakte (ePA)“ (PTV4-Update) nachweisen.

 

In dem neuen digitalen Antragsformular sind die Komponenten, Anwendungen und Dienste hinterlegt, die aus bereits gestellten Anträgen bekannt sind. Apotheken, die schon die Refinanzierung ihres PTV4-Updates beantragt haben, brauchen deshalb erst einmal nichts tun. Sie können aber dort den Nachweis-Status Ihrer Komponenten, Anwendungen und Dienste kontrollieren.

 

Apotheken, die vor dem 1. Juli 2023 an die TI angeschlossen wurden, haben noch bis Ende des Jahres 2023 die Möglichkeit, alle noch fehlenden Anträge (Erstausstattung, PTV4, HBA für Angestellte, HBA für Berufsanfänger, Ingenico-Aufsteckgeräte) über das NNF-Portal zu stellen. Mit dem Ende der sechsmonatigen Übergangsfrist erlöschen die Ansprüche.

 

Apotheken, die nach dem 30. Juni 2023 an die TI angeschlossen wurden, müssen nichts weiter tun als einen Erstausstattungsantrag zu stellen und anschließend Häkchen für die vorhandenen Anwendungen, Dienste und Komponenten in dem neuen Antragsformular zu setzen.

 

Der NNF erarbeitet derzeit einen anwenderfreundlichen Weg, die KIM-Adresse zu übermitteln. Der NNF wird mit ausreichend Vorlauf vor dem Stichtag 1. April 2024 darüber informieren.

 

Die erste Auszahlung nach der neuen TI-Regelung erfolgt zum Ende des vierten Quartals 2023.