NNF schüttet Refinanzierung der TI für Q3/2022 aus

Nur 15.566 der derzeit aktiven Apotheken haben bisher Antrag auf Refinanzierung der TI-Erstausstattung gestellt

 

1.690 Bescheide mit TI-Refinanzierungen versendet der NNF in diesen Tagen an die Vor-Ort-Apotheken in Deutschland. Noch vor Weihnachten werden so insgesamt 6.276.838 EUR als Zuschuss für die Aufwendungen für die TI an die öffentlichen Apotheken ausgeschüttet. Die Refinanzierung setzt sich aus Zuschüssen für die Erstausstattung, die laufenden Betriebskosten, das PTV-4-Update und die HBA für angestellte Apotheker zusammen und wird von den gesetzlichen Krankenkassen getragen.

 

372 Apotheken haben im dritten Quartal 2022 einen Antrag auf Refinanzierung ihrer Erstausstattung für die Telematik-Infrastruktur gestellt. Hierfür überweist der NNF insgesamt 2.006.311 EUR direkt an die Apotheken. Die Auszahlungshöhe setzt sich aus mehreren Komponenten zusammen. Neben dem Zuschuss für das Erstausstattungs-Bundle kommen noch die Förderung der SMC-B-Smartcard, die HBA der Inhaberinnen und Inhaber, ein Zuschuss für Handscanner, ggf. zusätzliche stationäre Kartenterminals und die laufenden Betriebskostenpauschalen, die zwischen Inbetriebnahme und Ende Q3 angefallen sind, hinzu. Im Durchschnitt erhalten die Bescheide für die Erstausstattung eine Auszahlungssumme von rund 5.393 EUR. Erst 15.566 der derzeit aktiven öffentlichen Apotheken haben einen entsprechenden Antrag gestellt.

 

Die Erstausstattungsbescheide enthalten den Hinweis, dass fortlaufend pro Quartal eine Betriebskostenpauschale gezahlt wird, für die kein gesonderter Bescheid versandt wird. Insgesamt 15.155 Apotheken haben für das dritte Quartal eine entsprechende Förderung (aber keinen zusätzlichen postalischen Bescheid) mit einer Gesamthöhe von 3.202.326,15 EUR erhalten.

 

Durch die Änderungsvereinbarung aus dem Jahr 2021 haben Apotheken zusätzlich Ansprüche auf Förderung der HBA von angestellten Apothekerinnen und Apothekern sowie auf Förderung des PTV-4-Updates, um die elektronische Patientenakte verarbeiten zu können. 562 Apotheken haben einen Antrag auf Refinanzierung des Updates gestellt. Insgesamt 311.360 EUR werden hierfür bezuschusst.

 

650 Apotheken haben im dritten Quartal 2022 einen Antrag auf Förderung der HBA für Angestellte gestellt. Die HBA von insgesamt 1.587 Approbierten und PI wurden auf diesem Weg gefördert. Ferner werden die HBA von 122 Berufsanfängerinnen und Berufsanfängern in 108 Apotheken gefördert. Der Gesamtzuschuss für die 758 Anträge beläuft sich auf 756.841 EUR.

 

Seit November 2022 können die Vor-Ort-Apotheken im Portal des NNF einen Antrag auf Refinanzierung der Aufsteckgeräte für stationäre eHealth-Kartenterminals des Herstellers Ingenico (Worldline Healthcare GmbH) stellen, wenn diese vor dem 30. September 2022 angeschafft wurden. Die Aufsteckgeräte beheben Probleme mit elektrostatischer Entladung. Nach der TI-Änderungsvereinbarung von Juli 2022 werden durch den NNF bis zu zwei Geräte auf Antrag mit je 27,85 EUR refinanziert. Stand heute haben 1.482 Apotheken einen entsprechenden Antrag, der nur wenige Minuten erfordert, gestellt.

 

Der Nacht- und Notdienstfonds des Deutschen Apothekerverbandes e.V. wurde 2013 gegründet, um notdienstleistende Apotheken zu unterstützen. Der NNF hat sich zwischenzeitlich als zentrale Abrechnungs- und Verwaltungsstelle von Apothekern für Apotheker entwickelt und etabliert. Neben der Verwaltung der Notdienste refinanziert der NNF die TI für Apotheken und rechnet in Apotheken erbrachte pharmazeutische Dienstleistungen ab.