NNF versendet Bescheide zur Umstellung der TI-Regelung

Für 16.279 Apotheken ändert sich die Finanzierungssystematik; Übergangsregelung für Altfälle läuft zum Jahresende aus

 

Alle aktiven Apotheken, die in der Vergangenheit Anträge auf der Erstattung der TI-Kosten gestellt haben, erhalten in diesen Tagen Geld und Post vom NNF. Der NNF hat diese Apotheken von der alten auf die neue TI-Regelung umgestellt und informiert in den Bescheiden über die neuen TI-Pauschalen. Wegen der noch laufenden Übergangsregel hat der NNF mehr als 18.200 TI-Bescheide erlassen und knapp 10,5 Millionen Euro an die Apotheken überwiesen.

 

16.279 Apotheken erhalten Pauschalen nach der neuen TI-Regelung. Diese Bescheide sind mit der Bescheidkennung „TI20“ gekennzeichnet. Der NNF überweist dafür insgesamt 8,725 Millionen Euro für das dritte Quartal 2023 auf die Konten der Apotheken.

 

Insgesamt 1.960 Bescheide wurden im Rahmen der Übergangsfrist für „Altfälle“ erlassen.

 

268 Apotheken, die ihre TI vor dem 01.07.23 in Betrieb genommen haben, haben im dritten Quartal 2023 einen Antrag auf Kostenerstattung für die Erstausstattung gestellt und erhalten insgesamt 1,14 Millionen Euro. Diese Bescheide sind mit „TI-BW“ gekennzeichnet. 498 Apotheken mit PTV4-Update vor dem 01.07.23 haben dieses nachträglich in Q3/2023 gegenüber dem NNF angezeigt und erhalten insgesamt rund 270.000 Euro. Diese Bescheide sind mit „TI03“ gekennzeichnet. 269 Apotheken haben im Laufe des dritten Quartals 2023 noch die Kostenerstattung für HBA für angestellte Apothekerinnen und Apotheker angemeldet. Sie erhalten insgesamt rund 254.000 EUR. Diese Bescheide sind mit „TI04“ gekennzeichnet. 110 Apotheken haben vor dem Stichtag Berufsanfänger eingestellt und den Nachweis beim NNF erbracht. Sie erhalten insgesamt rund 58.000 EUR. Die Bescheide sind mit „TI05“ gekennzeichnet. Über 1.000 nachträglich beschaffte Aufsteckgeräte für Ingenico-Kartenterminals wurden dem NNF gemeldet. 519 Apotheken erhalten dafür rund 28.000 EUR. Diese Bescheide sind mit „TI07“ gekennzeichnet.

 

Die Übergangsfrist für Apotheken, die noch Ansprüche aus der bis zum 30.06.2023 laufenden Regelung geltend machen wollen, läuft zum 31.12.2023 aus. Alle Anträge, die danach gestellt werden, laufen ausschließlich nach der neuen TI-Regelung. Alte Ansprüche verfallen.

 

Das BMG hat am 27.06.2023 die neue TI-Regelung festgelegt. Diese ist seit dem 01.07.2023 gültig. In der Vergangenheit hatten die Apotheken Anspruch auf eine Einmalzahlung im vierstelligen Bereich und eine monatliche Betriebskostenpauschale von 70,00 EUR bzw. 71,55 EUR. Die neue Regelung teilt die Apotheken in drei Cluster (bis 19.999 GKVRx, zwischen 20.000 und 39.999 GKVRx und ab 40.000 GKVRx-Packungen) ein. Die Pauschalen werden gekürzt, wenn nicht alle vorgeschriebenen Anwendungen (derzeit elektronischer Medikationsplan und elektronische Patientenakte) gegenüber dem NNF angezeigt wurden und in den ersten 30 Monaten nach TI-Inbetriebnahme, wenn diese vor dem 1.7.2023 lag.

 

Die neuen monatlichen Pauschalen liegen demnach in Q3/2023 zwischen 49,59 EUR (kleine Apotheke, Inbetriebnahmedatum nach dem 31.03.21 und fehlender PTV4-/ePA-Nachweis) und 269,32 EUR (große Apotheke, alle notwendigen Anwendungen nachgewiesen und Inbetriebnahmedatum vor dem 01.04.21).

 

Der Nacht- und Notdienstfonds des Deutschen Apothekerverbandes e.V. wurde 2013 gegründet, um notdienstleistende Apotheken zu unterstützen. Der NNF hat sich zwischenzeitlich als zentrale Abrechnungs- und Verwaltungsstelle von Apothekern für Apotheker entwickelt und etabliert. Neben der Verwaltung der Notdienste refinanziert der NNF die TI für Apotheken und rechnet in Apotheken erbrachte pharmazeutische Dienstleistungen ab.