Notdienstpauschale für das I. Quartal 2018

19.603

Apotheken

100.553

Vollnotdienste

291,78

Euro

Gemäß § 20 Absatz 3 ApoG setzt der Deutsche Apothekerverband e. V. (DAV) gegenüber den Apotheken für jedes Quartal den pauschalen Zuschuss – unter Berücksichtigung der beschlossenen Verwaltungsausgabenpauschale des Nacht- und Notdienstfonds des DAV e. V. (NNF) - für erbrachte Vollnotdienste, die durchgehend in der Zeit von spätestens 20:00 Uhr bis mindestens 6:00 Uhr vollständig erbracht wurden, fest.

 

Maßgeblich für die Berechnung des pauschalen Zuschusses ist neben der Anzahl der geleisteten Notdienste die Höhe der Einnahmen, die zum Zeitpunkt der Berechnung fristgerecht auf dem dafür vorgesehenen Konto des NNF eingegangen sind (Einnahmenprinzip). Nicht zeitgerecht eingegangene Gelder werden in dem betreffenden Quartal nicht zur Ausschüttung gebracht und auf das nächste Abrechnungsquartal übertragen.

 

Mit Stand 08.06.2018 - 24:00 Uhr weist das Treuhandkonto des NNF (IBAN: DE81 3006 0601 0204 1636 21) einen aus den Vorquartalen und dem I. Quartal 2018 (Januar - März) resultierenden Einnahmenstand von

 

29.883.316,08 EUR
Vorquartal: 29.467.527,41  EUR

aus.

Dem gegenzurechnen sind die gemäß § 20 Absatz 3 ApoG anteiligen Verwaltungsausgaben in Höhe von

 

544.311,50 EUR.
Vorquartal: 474.552,00 EUR

 

Somit verbleibt ein für die Auszahlung von Notdienstpauschalen zur Verfügung stehendes Ausschüttungsvolumen in Höhe von

29.339.004,58 EUR.
Vorquartal: 28.992.975,41 EUR

 

Nach vorliegenden Meldungen der Landesapothekerkammern wurden im 1. Abrechnungsquartal 2018 (Januar - März) insgesamt

 

100.553 Vollnotdienste
Vorquartal: 103.503 Vollnotdienste

 

von 19.603 Apotheken geleistet und sind gemäß § 20 Absatz 1 ApoG in Anrechnung zu bringen.

Somit ergibt sich pro geleistetem (Voll-)Notdienst ein pauschaler Zuschuss in Höhe von

 

291,78 EUR.
Vorquartal: 280,12 EUR

 

Im Vergleich zum Vorquartal IV./2017 steigt die Notdienstpauschale somit von 280,12 EUR pro geleistetem Vollnotdienst um 11,66 EUR (4,16 %).

 

Diese Veränderung resultiert aus den Tatsachen, dass die Packungsabgabemengen ANSG-relevanter Humanarzneimittel im Vergleich zum Vorquartal um 1,41 % erwartungsgemäß, aber doch überproportional, gestiegen sind und zum anderen durch den Arbeitstageeffekt des 1. Abrechnungsquartals (minus 2 Notdiensttage im Vergleich zum Vorquartal).