Notdienstpauschale für das II. Quartal 2018

19.519

Apotheken

101.330

Vollnotdienste

279,53

Euro

Gemäß § 20 Absatz 3 ApoG setzt der Deutsche Apothekerverband e. V. (DAV) gegenüber den Apotheken für jedes Quartal den pauschalen Zuschuss – unter Berücksichtigung der beschlossenen Verwaltungsausgabenpauschale des Nacht- und Notdienstfonds des DAV e. V. (NNF) - für erbrachte Vollnotdienste, die durchgehend in der Zeit von spätestens 20:00 Uhr bis mindestens 6:00 Uhr vollständig erbracht wurden, fest.

 

Maßgeblich für die Berechnung des pauschalen Zuschusses ist neben der Anzahl der geleisteten Notdienste die Höhe der Einnahmen, die zum Zeitpunkt der Berechnung fristgerecht auf dem dafür vorgesehenen Konto des NNF eingegangen sind (Einnahmenprinzip). Nicht zeitgerecht eingegangene Gelder werden in dem betreffenden Quartal nicht zur Ausschüttung gebracht und auf das nächste Abrechnungsquartal übertragen.

 

Mit Stand 07.09.2018 - 24:00 Uhr weist das Treuhandkonto des NNF (IBAN: DE81 3006 0601 0204 1636 21) einen aus den Vorquartalen und dem II. Quartal 2018 (April - Juni) resultierenden Einnahmenstand von

 

28.810.583,30 EUR
Vorquartal: 29.883.316,08 EUR

aus.

Dem gegenzurechnen sind die gemäß § 20 Absatz 3 ApoG anteiligen Verwaltungsausgaben in Höhe von

 

486.144,83 EUR.
Vorquartal: 544.311,50 EUR

 

Somit verbleibt ein für die Auszahlung von Notdienstpauschalen zur Verfügung stehendes Ausschüttungsvolumen in Höhe von

28.324.438,47 EUR.
Vorquartal: 29.339.004,58 EUR

 

Nach vorliegenden Meldungen der Landesapothekerkammern wurden im 2. Abrechnungsquartal 2018 (April - Juni) insgesamt

 

101.330 (Voll-)Notdienste
Vorquartal: 100.553 Vollnotdienste

 

von 19.519 Apotheken geleistet und sind gemäß § 20 Absatz 1 ApoG in Anrechnung zu bringen.

 

Somit wurde in der gestrigen Sitzung des Geschäftsführenden Vorstandes des DAV e. V. pro geleistetem Vollnotdienst ein pauschaler Zuschuss in Höhe von

 

279,53 EUR.
Vorquartal: 291,78 EUR

festgesetzt und beschlossen.

 

Im Vergleich zum Vorquartal I./2018 sinkt die Notdienstpauschale somit von 291,78 EUR pro geleistetem Vollnotdienst um 12,25 EUR (minus 4,20 %).

 

Diese Veränderung resultiert aus den Tatsachen, dass die Packungsabgabemengen ANSG-relevanter Arzneimittel im Vergleich zum Vorquartal um 2,62 % erwartungsgemäß gesunken sind und zum anderen durch den Arbeitstageeffekt des 2. Abrechnungsquartals (plus 1 Notdiensttag im Vergleich zum Vorquartal).