Notdienstpauschale für das II. Quartal 2022

18.227

Apotheken

96.710

Vollnotdienste

402,63

Euro

Der geschäftsführende Vorstand des Deutschen Apothekerverbandes e.V. hat eine Pauschale von 402,63 Euro für jeden im 2. Quartal 2022 geleisteten Vollnotdienst festgesetzt. Der NNF überweist die entsprechenden Pauschalen am Ende der Woche direkt an die Apotheken.

 

Gemäß § 20 Absatz 3 ApoG setzt der Deutsche Apothekerverband e. V. (DAV) gegenüber den Apotheken für jedes Quartal den pauschalen Zuschuss – unter Berücksichtigung der beschlossenen Verwaltungsausgabenpauschale des Nacht- und Notdienstfonds des DAV e. V. (NNF) - für erbrachte Vollnotdienste, die durchgehend in der Zeit von spätestens 20:00 Uhr bis mindestens 6:00 Uhr vollständig erbracht wurden, fest.

 

Maßgeblich für die Berechnung des pauschalen Zuschusses ist neben der Anzahl der geleisteten Notdienste die Höhe der Einnahmen, die zum Zeitpunkt der Berechnung fristgerecht auf dem dafür vorgesehenen Konto des NNF eingegangen sind (Einnahmenprinzip). Nicht zeitgerecht eingegangene Gelder werden in dem betreffenden Quartal nicht zur Ausschüttung gebracht und auf das nächste Abrechnungsquartal übertragen.

 

Mit Stand 09.09.2022 - 24:00 Uhr weist das Treuhandkonto des NNF einen aus den Vorquartalen und dem II. Quartal 2022 (April bis Juni) resultierenden Einnahmenstand von

 

39.188.327,30 EUR
Vorquartal: 38.154.103,73 EUR

 

aus.

 

Den Einnahmen gegenzurechnen sind die gemäß § 20 Absatz 3 ApoG anteiligen Verwaltungsausgaben in Höhe von

 

250.000,00 EUR.
Vorquartal: 250.000,00 EUR

 

Somit verbleibt ein für die Auszahlung von Notdienstpauschalen zur Verfügung stehendes Ausschüttungsvolumen in Höhe von

 

38.938.327,30 EUR.
Vorquartal: 37.904.103,73 EUR

 

Die Verwaltungsausgabenquote liegt bei 0,64 %.

 

Nach vorliegenden Meldungen der Landesapothekerkammern wurden im 2. Abrechnungsquartal 2022 (April bis Juni) insgesamt

 

96.710 Vollnotdienste
Vorquartal: 95.865 Vollnotdienste

 

von 18.227 Apotheken geleistet und sind gemäß § 20 Absatz 1 ApoG in Anrechnung zu bringen.

 

Somit ergibt sich pro geleistetem Vollnotdienst ein pauschaler Zuschuss in Höhe von

 

402,63 EUR.
Vorquartal: 395,39 EUR

 

 

Im Vergleich zum Vorquartal Q1/2022 stieg die Notdienstpauschale von 395,39 EUR um 7,24 EUR (1,83%).

 

Im zweiten Quartal 2022 wurden 186.410.213 Rx-Packungen umgesetzt. Die Packungsabgabemenge stieg damit um 2,54 % im Vergleich zum Vorquartal (Q1/2022) und um 5,57 % zum Vergleichsquartal des Vorjahres (Q2/2021).

 

Der Nacht- und Notdienstfonds des Deutschen Apothekerverbandes e.V. wurde 2013 gegründet, um notdienstleistende Apotheken zu unterstützen. Der NNF hat sich zwischenzeitlich als zentrale Abrechnungs- und Verwaltungsstelle von Apothekern für Apotheker entwickelt und etabliert. Neben der Verwaltung der Notdienste refinanziert der NNF die TI für Apotheken und rechnet in Apotheken erbrachte pharmazeutische Dienstleistungen ab.