Notdienstpauschale für das II. Quartal 2023

17.795

Apotheken

94.701

Vollnotdienste

423,32

Euro

Der geschäftsführende Vorstand des Deutschen Apothekerverbandes e.V. hat eine Pauschale von 423,32 Euro für jeden im zweiten Quartal 2023 geleisteten Vollnotdienst festgesetzt. Der NNF überweist die entsprechenden Pauschalen am Ende dieser Woche direkt an die Apotheken. Im Vergleich zum Vorquartal Q1/2023 sank die Notdienstpauschale von 433,38 EUR um 10,06 EUR (-2,32%).

 

Gemäß § 20 Absatz 3 ApoG setzt der Deutsche Apothekerverband e. V. (DAV) gegenüber den Apotheken für jedes Quartal den pauschalen Zuschuss – unter Berücksichtigung der beschlossenen Verwaltungsausgabenpauschale des Nacht- und Notdienstfonds des DAV e. V. (NNF) - für erbrachte Vollnotdienste fest. Vollnotdienste sind die Dienste, die durchgehend in der Zeit von spätestens 20:00 Uhr bis mindestens 6:00 Uhr vollständig erbracht werden.

 

Maßgeblich für die Berechnung des pauschalen Zuschusses ist neben der Anzahl der geleisteten Notdienste die Höhe der Einnahmen, die zum Zeitpunkt der Berechnung fristgerecht auf dem dafür vorgesehenen Konto des NNF eingegangen sind (Einnahmenprinzip). Nicht zeitgerecht eingegangene Gelder werden auf das nächste Abrechnungsquartal übertragen.

 

Mit Stand 08.09.2023 - 24:00 Uhr wiesen die Treuhandkonten des NNF einen aus den Vorquartalen und dem II. Quartal 2023 (April bis Juni) resultierenden Einnahmenstand von

 

40.207.415,58 EUR
Vorquartal: 40.814.774,98 EUR

 

aus.

 

Den Einnahmen gegenzurechnen sind die gemäß § 20 Absatz 3 ApoG anteiligen Verwaltungsausgaben in Höhe von

 

119.028,78 EUR
Vorquartal: 119.028,78 EUR

 

Somit verbleibt ein für die Auszahlung von Notdienstpauschalen zur Verfügung stehendes Ausschüttungsvolumen in Höhe von

 

40.088.386,80 EUR.
Vorquartal: 40.695.746,20 EUR

 

Die Verwaltungsausgabenquote liegt bei 0,3 %.

 

Nach vorliegenden Meldungen der Landesapothekerkammern wurden im 2. Abrechnungsquartal 2023 (April bis Juni) insgesamt

 

94.701 Vollnotdienste
Vorquartal: 93.904 Vollnotdienste

 

geleistet und sind gemäß § 20 Absatz 1 ApoG in Anrechnung zu bringen.

 

Somit ergibt sich pro geleistetem Vollnotdienst ein pauschaler Zuschuss in Höhe von

 

423,32 EUR.
Vorquartal: 433,38 EUR.

 

 

Im zweiten Quartal 2023 wurden 191.462.422 Rx-Packungen umgesetzt. Die Packungsabgabemenge sank damit um 1,5 % im Vergleich zum Vorquartal (Q1/2023) und stieg um 2,71 % zum Vergleichsquartal des Vorjahres (Q2/2022).

 

Der Nacht- und Notdienstfonds des Deutschen Apothekerverbandes e.V. wurde 2013 gegründet, um notdienstleistende Apotheken zu unterstützen. Der NNF hat sich zwischenzeitlich als zentrale Abrechnungs- und Verwaltungsstelle von Apothekern für Apotheker entwickelt und etabliert. Neben der Verwaltung der Notdienste refinanziert der NNF die TI für Apotheken und rechnet in Apotheken erbrachte pharmazeutische Dienstleistungen ab.