Notdienstpauschale für das IV. Quartal 2017

19.662

Apotheken

103.503

Vollnotdienste

280,12

Euro

Gemäß § 20 Absatz 3 ApoG setzt der Deutsche Apothekerverband e. V. (DAV) gegenüber den Apotheken für jedes Quartal den pauschalen Zuschuss – unter Berücksichtigung der beschlossenen Verwaltungsausgabenpauschale des Nacht- und Notdienstfonds des DAV e. V. (NNF) - für erbrachte Vollnotdienste, die durchgehend in der Zeit von spätestens 20:00 Uhr bis mindestens 6:00 Uhr vollständig erbracht wurden, fest.

 

Maßgeblich für die Berechnung des pauschalen Zuschusses ist neben der Anzahl der geleisteten Notdienste die Höhe der Einnahmen, die zum Zeitpunkt der Berechnung fristgerecht auf dem dafür vorgesehenen Konto des NNF eingegangen sind (Einnahmenprinzip). Nicht zeitgerecht eingegangene Gelder werden in dem betreffenden Quartal nicht zur Ausschüttung gebracht und auf das nächste Abrechnungsquartal übertragen.

 

Mit Stand 09.03.2018 - 24:00 Uhr weist das Treuhandkonto des NNF (IBAN: DE81 3006 0601 0204 1636 21) einen aus den Vorquartalen und dem IV. Quartal 2017 (Oktober - Dezember) resultierenden Einnahmenstand von

 

29.467.527,41 EUR
Vorquartal: 28.156.527,07  EUR

aus.

Dem gegenzurechnen sind die gemäß § 20 Absatz 3 ApoG anteiligen Verwaltungsausgaben in Höhe von

 

474.552,00 EUR.
Vorquartal: 474.552,00 EUR

 

Somit verbleibt ein für die Auszahlung von Notdienstpauschalen zur Verfügung stehendes Ausschüttungsvolumen in Höhe von

28.992.975,41 EUR.
Vorquartal: 27.681.975,07 EUR

 

Nach vorliegenden Meldungen der Landesapothekerkammern wurden im 4. Abrechnungsquartal 2017 (Oktober - Dezember) insgesamt

 

103.503 Vollnotdienste
Vorquartal: 103.263 Vollnotdienste

 

von 19.662 Apotheken geleistet und sind gemäß § 20 Absatz 1 ApoG in Anrechnung zu bringen.

Somit ergibt sich pro geleistetem (Voll-)Notdienst ein pauschaler Zuschuss in Höhe von

 

280,12 EUR.
Vorquartal: 268,07 EUR

 

Im Vergleich zum Vorquartal III./2017 steigt die Notdienstpauschale somit pro geleistetem Vollnotdienst um 12,05 EUR
(4,49 %).

 

Diese Veränderung resultiert aus der Tatsache, dass die Packungsabgabemengen ANSG-relevanter Arzneimittel im Vergleich zum Vorquartal um 4,64 % erwartungsgemäß gestiegen sind.