Notdienstpauschale für das IV. Quartal 2019

18.997

Apotheken

101.409

Vollnotdienste

292,81

Euro

Gemäß § 20 Absatz 3 ApoG setzt der Deutsche Apothekerverband e. V. (DAV) gegenüber den Apotheken für jedes Quartal den pauschalen Zuschuss – unter Berücksichtigung der beschlossenen Verwaltungsausgabenpauschale des Nacht- und Notdienstfonds des DAV e. V. (NNF) - für erbrachte Vollnotdienste, die durchgehend in der Zeit von spätestens 20:00 Uhr bis mindestens 6:00 Uhr vollständig erbracht wurden, fest.

 

Maßgeblich für die Berechnung des pauschalen Zuschusses ist neben der Anzahl der geleisteten Notdienste die Höhe der Einnahmen, die zum Zeitpunkt der Berechnung fristgerecht auf dem dafür vorgesehenen Konto des NNF eingegangen sind (Einnahmenprinzip). Nicht zeitgerecht eingegangene Gelder werden in dem betreffenden Quartal nicht zur Ausschüttung gebracht und auf das nächste Abrechnungsquartal übertragen.

 

Mit Stand 06.03.2020 - 24:00 Uhr weist das Treuhandkonto des NNF einen aus den Vorquartalen und dem IV. Quartal 2019 (Oktober - Dezember) resultierenden Einnahmenstand von

 

30.140.197,96 EUR
Vorquartal: 28.853.317,52 EUR

aus.

 

Dem gegenzurechnen sind die gemäß § 20 Absatz 3 ApoG anteiligen Verwaltungsausgaben in Höhe von

 

446.825,00 EUR.
Vorquartal: 446.825,00 EUR

 

Somit verbleibt ein für die Auszahlung von Notdienstpauschalen zur Verfügung stehendes Ausschüttungsvolumen in Höhe von

 

29.693.372,96 EUR.
Vorquartal: 28.406.492,52 EUR

 

Nach vorliegenden Meldungen der Landesapothekerkammern wurden im 4. Abrechnungsquartal 2019 (Oktober - Dezember) insgesamt

 

101.409 Vollnotdienste
Vorquartal: 101.418 Vollnotdienste

 

von 18.997 Apotheken geleistet und sind gemäß § 20 Absatz 1 ApoG in Anrechnung zu bringen.

 

Entsprechend wurde in der Sitzung des Geschäftsführenden Vorstandes des DAV e. V. am 10.03.2020 pro geleistetem Vollnotdienst ein pauschaler Zuschuss in Höhe von

 

292,81 EUR
Vorquartal: 280,09 EUR

festgesetzt und beschlossen.

 

Im Vergleich zum Vorquartal III./2019 steigt die Notdienstpauschale somit von 280,09 EUR pro geleistetem Vollnotdienst um 12,71 EUR (plus 4,54 %).

 

Diese Veränderung resultiert aus der Tatsache, dass die Packungsabgabemengen ANSG-relevanter Arzneimittel bei in etwa gleicher Anzahl der Abgabetage im Vergleich zum Vorquartal um 4,47 % erwartungsgemäß gestiegen sind.