Notdienstpauschale für das IV. Quartal 2021

18.355

Apotheken

98.663

Vollnotdienste

402,31

Euro

Der geschäftsführende Vorstand des Deutschen Apothekerverbandes e.V. hat eine Pauschale von 402,31 Euro für jeden im 4. Quartal 2021 geleisteten Vollnotdienst festgesetzt. Der NNF überweist die entsprechenden Pauschalen zum ersten Mal direkt an die Apotheken (ohne Umweg über die Apothekenrechenzentren) und setzt damit einen Beschluss des Deutschen Apothekertages 2021 um.

 

Gemäß § 20 Absatz 3 ApoG setzt der Deutsche Apothekerverband e. V. (DAV) gegenüber den Apotheken für jedes Quartal den pauschalen Zuschuss – unter Berücksichtigung der beschlossenen Verwaltungsausgabenpauschale des Nacht- und Notdienstfonds des DAV e. V. (NNF) - für erbrachte Vollnotdienste, die durchgehend in der Zeit von spätestens 20:00 Uhr bis mindestens 6:00 Uhr vollständig erbracht wurden, fest.

 

Maßgeblich für die Berechnung des pauschalen Zuschusses ist neben der Anzahl der geleisteten Notdienste die Höhe der Einnahmen, die zum Zeitpunkt der Berechnung fristgerecht auf dem dafür vorgesehenen Konto des NNF eingegangen sind (Einnahmenprinzip). Nicht zeitgerecht eingegangene Gelder werden in dem betreffenden Quartal nicht zur Ausschüttung gebracht und auf das nächste Abrechnungsquartal übertragen.

 

Mit Stand 11.03.2022 - 24:00 Uhr weist das Treuhandkonto des NNF einen aus den Vorquartalen und dem IV. Quartal 2021 (Oktober bis Dezember) resultierenden Einnahmenstand von

 

40.270.391,68 EUR
Vorquartal: 38.118.401,65 EUR

 

aus.

 

 

Den Einnahmen gegenzurechnen sind die gemäß § 20 Absatz 3 ApoG anteiligen Verwaltungsausgaben in Höhe von

 

576.993,50 EUR.
Vorquartal: 576.993,50 EUR

 

Somit verbleibt ein für die Auszahlung von Notdienstpauschalen zur Verfügung stehendes Ausschüttungsvolumen in Höhe von

 

39.693.398,18 EUR.
Vorquartal: 37.541.408,15 EUR

 

Nach vorliegenden Meldungen der Landesapothekerkammern wurden im 4. Abrechnungsquartal 2021 (Oktober bis Dezember) insgesamt

 

98.663 Vollnotdienste
Vorquartal: 98.571 Vollnotdienste

 

von 18.355 Apotheken geleistet und sind gemäß § 20 Absatz 1 ApoG in Anrechnung zu bringen.

 

Somit ergibt sich pro geleistetem Vollnotdienst ein pauschaler Zuschuss in Höhe von

 

402,31 EUR.
Vorquartal: 380,86 EUR

 

 

Im Vergleich zum Vorquartal Q3/2021 stieg die Notdienstpauschale von 380,86 EUR um 21,45 EUR (plus 5,63%).

 

Im vierten Quartal 2021 wurden 191.768.510.517 Rx-Packungen umgesetzt. Die Packungsabgabemenge stieg damit um 5,65 % im Vergleich zum Vorquartal (Q3/2021).

 

Der Nacht- und Notdienstfonds des Deutschen Apothekerverbandes e.V. wurde 2013 gegründet, um notdienstleistende Apotheken zu unterstützen. Der NNF hat sich zwischenzeitlich als zentrale Abrechnungs- und Verwaltungsstelle von Apothekern für Apotheker entwickelt und etabliert. Neben der Verwaltung der Notdienste ist die Refinanzierung der TI für Apotheken das zweite Standbein.