Notdienstpauschale für das IV. Quartal 2022

17.998

Apotheken

97.308

Vollnotdienste

427,55

Euro

Der geschäftsführende Vorstand des Deutschen Apothekerverbandes e.V. hat eine Pauschale von 427,55 Euro für jeden im vierten Quartal 2022 geleisteten Vollnotdienst festgesetzt. Der NNF überweist die entsprechenden Pauschalen am Ende dieser Woche direkt an die Apotheken. Im Vergleich zum Vorquartal Q3/2022 stieg die Notdienstpauschale von 401,20 EUR um 26,35 EUR (6,57 %). Es ist die höchste Pauschale, die der NNF in seiner knapp zehnjährigen Geschichte ausschütten konnte.

 

Die durchschnittliche Notdienstpauschale im Jahr 2022 lag mit 406,69 EUR erstmals über 400 EUR.

 

Gemäß § 20 Absatz 3 ApoG setzt der Deutsche Apothekerverband e. V. (DAV) gegenüber den Apotheken für jedes Quartal den pauschalen Zuschuss – unter Berücksichtigung der beschlossenen Verwaltungsausgabenpauschale des Nacht- und Notdienstfonds des DAV e. V. (NNF) - für erbrachte Vollnotdienste, die durchgehend in der Zeit von spätestens 20:00 Uhr bis mindestens 6:00 Uhr vollständig erbracht wurden, fest.

 

Maßgeblich für die Berechnung des pauschalen Zuschusses ist neben der Anzahl der geleisteten Notdienste die Höhe der Einnahmen, die zum Zeitpunkt der Berechnung fristgerecht auf dem dafür vorgesehenen Konto des NNF eingegangen sind (Einnahmenprinzip). Nicht zeitgerecht eingegangene Gelder werden auf das nächste Abrechnungsquartal übertragen.

 

Mit Stand 10.03.2023 - 24:00 Uhr wiesen die Treuhandkonten des NNF einen aus den Vorquartalen und dem IV. Quartal 2022 (Oktober bis Dezember) resultierenden Einnahmenstand von

 

41.853.961,10 EUR
Vorquartal: 39.248.081,42 EUR

 

aus.

 

Den Einnahmen gegenzurechnen sind die gemäß § 20 Absatz 3 ApoG anteiligen Verwaltungsausgaben in Höhe von

 

250.000,00 EUR.
Vorquartal: 250.000,00 EUR

 

Somit verbleibt ein für die Auszahlung von Notdienstpauschalen zur Verfügung stehendes Ausschüttungsvolumen in Höhe von

 

41.603.961,10 EUR.
Vorquartal: 38.998.081,42 EUR

 

Die Verwaltungsausgabenquote liegt weiter bei 0,60 %.

 

Nach vorliegenden Meldungen der Landesapothekerkammern wurden im 4. Abrechnungsquartal 2022 (Oktober bis Dezember) insgesamt

 

97.308 Vollnotdienste
Vorquartal: 97.204 Vollnotdienste

 

geleistet und sind gemäß § 20 Absatz 1 ApoG in Anrechnung zu bringen.

 

Somit ergibt sich pro geleistetem Vollnotdienst ein pauschaler Zuschuss in Höhe von

 

427,55 EUR.
Vorquartal: 401,20 EUR.

 

Im vierten Quartal 2022 wurden 199.295.867 Rx-Packungen umgesetzt. Die Packungsabgabemenge stieg damit um 6,21 % im Vergleich zum Vorquartal (Q3/2022) und um 3,93 % zum Vergleichsquartal des Vorjahres (Q4/2021).

 

Der Nacht- und Notdienstfonds des Deutschen Apothekerverbandes e.V. wurde 2013 gegründet, um notdienstleistende Apotheken zu unterstützen. Der NNF hat sich zwischenzeitlich als zentrale Abrechnungs- und Verwaltungsstelle von Apothekern für Apotheker entwickelt und etabliert. Neben der Verwaltung der Notdienste refinanziert der NNF die TI für Apotheken und rechnet in Apotheken erbrachte pharmazeutische Dienstleistungen ab.