Kontrolle der KIM - Meldung ab 1. Juni 2024 im NNF-Portal möglich

Ab dem 1. Juni 2024 können Vor-Ort-Apotheken im Portal des NNF unter „TI-Nachweise“ kontrollieren, ob ihre KIM-Adresse korrekt an den NNF übermittelt wurde.

 

Der NNF, die NGDA und der ADAS hatten ein digitales Meldeverfahren geschaffen, mit dem fehleranfällige Medienbrüche auf dem Meldeweg vermieden werden. Diese automatische Übertragung der Adressen aus den Warenwirtschaftssystemen ist angelaufen und funktioniert reibungslos. Für Apotheken, die ihre KIM-Adresse über die Gedisa bezogen haben, meldet die Gedisa diese ebenfalls nach Freigabe der Apotheke automatisch an den NNF. Apotheken, die ihre KIM-Adresse weder über ihr Softwarehaus noch über die Gedisa bezogen haben, müssen dann im Juni 2024 ihre Adresse manuell im NNF-Portal eingeben.

 

Die Kontrolle ist notwendig, weil der NNF die monatlichen TI-Pauschalen nur ohne Kürzungen festsetzen kann, wenn die erforderlichen TI-Nachweise für das jeweilige Abrechnungsquartal vorliegen.

 

Das Bundesgesundheitsministerium (BMG) hat am 27. Juni 2023 festgelegt, dass zum 1. April 2024 auch die Offizinen über eine KIM (Kommunikation im Medizinwesen)-Anwendung verfügen müssen. Diese muss bis zum 30. Juni 2024 an den NNF gemeldet werden. Fehlt der Nachweis muss der NNF die Pauschalen kürzen.