Verfahrenshinweise Telematik-Infrastruktur

Übergangsfrist für „Altfälle“ endet am 31.12.2023

 

Das BMG hat am 27. Juni 2023 in einer neuen Regelung festgesetzt, wie das alte System der TI-Refinanzierung durch ein neues System abgelöst werden soll. Seit dem 01.07.2023 werden die Kosten der TI ausschließlich über monatliche Pauschalen refinanziert. Vorher wurden Leistungserbringer durch Einmalzahlungen und monatliche Betriebskostenpauschalen gefördert.

 

Apotheken, die vor dem 01.07.2023 an die Telematik-Infrastruktur angeschlossen wurden („Altfälle“), dürfen in einer Übergangsfrist bis 31.12.2023 noch Anträge nach der alten Regelung stellen. Danach verfallen die alten Ansprüche und es gilt ausschließlich die neue Regelung. Erfahrungsgemäß hat der NNF bei einem Teil der Anträge Rückfragen. Damit diese innerhalb der Frist geklärt werden können,  sollten die Anträge so früh wie möglich (spätestens 15.12.2023) über das NNF-Portal eingereicht werden.

 

Wenn die individuellen Voraussetzungen gegeben sind, können Apotheken noch Anträge zur Förderung der Erstausstattung, zur Förderung des PTV4-Updates, zur Förderung von HBA und für Ingenico-Aufsteckgeräte stellen.