Zweiter E-Health-Konnektor zugelassen - TI-Antrag nun auch hierfür möglich

Die gematik hat nun offiziell auch den zweiten eHealth-Konnektor der Firma secunet Security Networks AG für den Einsatz in der Telematikinfrastruktur zugelassen.

 

Somit können seit dem 18.08.2020 auch für diesen Konnektor die Anträge zur Zahlung der Erstattungspauschalen im Rahmen der Erstausstattung der Apotheken mit TI-Komponenten und der laufenden Betriebskostenpauschalen gestellt werden.
 

Abschließend noch folgende Hinweise:
 

  1. Anträge können zurzeit für Nutzer der bisher von der gematik zugelassenen Konnektoren der Fa. KoCo Connector GmbH (ab 20.07.2020) sowie der Fa. secunet Security Networks AG (ab 18.08.2020) gestellt werden.
     
  2. Anträge können erst nach erfolgter technischer Inbetriebnahme der TI-Komponenten bzw. nach erfolgtem Update bereits vorhandener Komponenten auf die eHealth-Funktionalitäten in der Apotheke erfolgen.
     
  3. Für die Antragstellung ist es zunächst notwendig, dass sich der Apothekeninhaber für die jeweilige Apotheke im NNF-Apothekenportal – sofern noch nicht geschehen - registrieren lässt. Nähere Informationen hierzu finden Sie unter

https://portal.dav-notdienstfonds.de/portal/

 

Weitere Informationen zum Antragsverfahren erhalten Sie unter
 

https://www.dav-notdienstfonds.de/ti-themen/uebersicht/