Erstattungen - ab Juli 2023
Was wird erstattet?
Der Gesetzgeber verpflichtet die Kostenträger in §§ 376 und 379 SGB V, die notwendigen Kosten für die TI zu erstatten. Das wird seit dem 1.7.2023 auf Basis von monatlichen Pauschalen umgesetzt. Die angenommenen Kosten werden auf einen Zeitraum von 5 Jahren hochgerechnet und dann in monatlichen Einzelpauschalen erstattet.
Die eine Grundlage bilden die Pauschalen für die Erstausstattung der alten Vereinbarung (gestaffelt nach jährlicher Rx-Abgabe zu Lasten der gesetzlichen Krankenkassen) und – je nach Apothekengröße – zwei oder mehr HBA. Da sich die Aufwände der Apotheken erhöhen, wurden die zugrunde gelegten Pauschalen erhöht. Sie enthalten nun die zusätzlichen Kosten für mehr Kartenterminals, das PTV5-Update und KIM.
Kalkulationsgrundlage Erstausstattung gesamt
(gestaffelt nach jährlicher Rx-Abgabe zu Lasten der gesetzlichen Krankenkassen)
0 - 19.999 GKVRx | 20.000 - 39.999 GKVRx | ab 40.000 GKVRx |
6.065,00 € | 8.194,00 € | 10.323,00 € |
Die andere Grundlage sind die Betriebskosten. Die gesamten Betriebskosten wurden vom BMG auf 5 Jahre hochgerechnet und werden dann in Monatspauschalen geteilt. Die gesamten Betriebskosten betragen für alle Apotheken 5.836,15 €. Sie sind unabhängig von den Umsatzzahlen.
Die Refinanzierung ist unabhängig von den tatsächlichen Anschaffungen und Kosten der Apotheke. Deshalb haben die Vertragspartner auf Einzelnachweise verzichtet.
Wie hoch sind die monatlichen Pauschalen?
Aus den Gesamtkosten (Betriebskosten und Erstausstattungkosten gesamt) werden die monatlichen Pauschalen errechnet. Die monatliche TI-Pauschale wird in einigen Fällen gekürzt.
Um die volle monatliche Pauschale zu erhalten, müssen alle notwendigen Anwendungen vorhanden sein. Wenn die Inbetriebnahme mehr als 30 Monate zurückliegt oder ab dem 1.7.2023 erfolgt ist, wird die Pauschale in voller Höhe ausgezahlt.
Monatliche TI-Pauschale
0 - 19.999 GKVRx | 20.000 - 39.999 GKVRx | ab 40.000 GKVRx * |
198,35 EUR | 233,84 EUR | 269,32 EUR |
* Rx-Umschlag zu Lasten der GKV pro Jahr
Die Pauschale wird in zwei Fällen um die Hälfte gekürzt:
- Wenn die Apotheke bis zum 30.06.2023 an die TI angeschlossen wurde und die Inbetriebnahme weniger als 30 Monate zurückliegt ODER
- Wenn eine Anwendung fehlt.
Die reduzierte monatliche TI-Pauschale beträgt in diesen Fällen:
0 - 19.999 GKVRx | 20.000 - 39.999 GKVRx | ab 40.000 GKVRx * |
99,18 EUR | 116,42 EUR | 134,66 EUR |
* Rx-Umschlag zu Lasten der GKV pro Jahr
Wenn die Apotheke bis zum 30.06.2023 an die TI angeschlossen wurde und die Inbetriebnahme weniger als 30 Monate zurückliegt UND eine Anwendung fehlt, wird die Pauschale noch einmal halbiert.
Die doppelt reduzierte monatliche TI-Pauschale beträgt in diesen Fällen:
0 - 19.999 GKVRx | 20.000 - 39.999 GKVRx | ab 40.000 GKVRx * |
49,59 EUR | 58,46 EUR | 67,33 EUR |
* Rx-Umschlag zu Lasten der GKV pro Jahr
Sollten der Apotheke zwei oder mehr Anwendungen fehlen, wird die Pauschale auf 0 € gekürzt, bis die Anwendungen als verfügbar gemeldet wird.
Wie werden die Kosten erstattet?
Das grundsätzliche Verfahren wird auch mit der neuen Vereinbarung beibehalten.
- Die Apotheken stellen einen Antrag auf Erstausstattung,
- der NNF berechnet monatsgenau die Ansprüche und
- stellt diese quartalsweise dem GKV-Spitzenverband in Rechnung und
- zahlt die TI-Pauschale bis zum Ende des Folgequartals aus.