Zahlungsabwicklung

Alle TI-Pauschalen werden vom Nacht- und Notdienstfonds des DAV e.V. (NNF) direkt an die Apotheken ausgezahlt.


Damit das Geld überwiesen werden kann, sind folgende Schritte notwendig:
 

  1. Die Apothekeninhaber/-innen stellen über das NNF-Portal die entsprechenden Anträge.
  2. Der NNF prüft die Anträge, konsolidiert sie und leitet diese quartalsweise in einer Sammelrechnung an den Spitzenverband Bund der Krankenkassen (GKV-SV) weiter und fordert für die Apotheker Geld.
     

3. Unmittelbar nachdem der GKV-SV das Geld an den NNF überwiesen hat, verschickt dieser an jede Apotheke den
    entsprechenden „Bewilligungs- und Auszahlungsbescheid“.

4. Zeitgleich zahlt der NNF den entsprechenden Erstattungsbetrag, abzüglich einmalig anfallender
    Verwaltungskostenpauschalen, an die vom Apothekeninhaber benannte Bankverbindung.*

5. Die laufenden Betriebskostenpauschalen der Folgequartale werden im Anschluss jeweils automatisch durch den NNF
    überwiesen.

 

* Dies geschieht in der Regel zum Ende des Quartals, welches auf das Quartal folgt, in dem der TI-Antrag des Apothekers beim NNF eingegangen ist (z. B. Antrag im März -> Zahlung im Juni; Antrag im April -> Zahlung im September)

 

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