Begrüßung

Sehr geehrte Besucherin, sehr geehrter Besucher,

 

wir begrüßen Sie ganz herzlich auf unserer Internet-Seite und freuen uns über Ihr Interesse am Nacht- und Notdienstfonds des Deutschen Apothekerverbandes e. V. (NNF).
 

Der im Jahre 2013 ins Leben gerufene NNF hat sich zwischenzeitlich als zentrale Abrechnungs- und Verwaltungsstelle von Apothekern für Apotheker etabliert. Mit der Förderung der Notdienste, Förderung der Telematik-Infrastruktur und Förderung pharmazeutischer Dienstleistungen hat er drei Kernaufgaben. Der NNF nimmt behördliche Aufgaben wahr. Der DAV wurde hierfür durch das Bundesministerium für Gesundheit beliehen.

 

In diesem Rahmen unterstützen wir die Apotheken vor Ort durch möglichst standardisierte und einfache Abwicklungsprozesse. Wir helfen so, eine ordnungsgemäße und flächendeckende Arzneimittelversorgung auch außerhalb der normalen Geschäftszeiten sicherzustellen. Informationen zur Vergütung von Nacht- und Notdiensten finden sie hier.
 

Um die notwendige weitere Digitalisierung im Gesundheitswesen zu unterstützen, wickeln wir für die Apotheken die Refinanzierung der Investitionen in die Telematikinfrastruktur ab. Nähere Informationen finden Sie unter dem Reiter Telematik.

 

Das Vor-Ort-Apotheken-Gesetz (VOASG) ermöglicht öffentlichen Apotheken vor Ort, pharmazeutische Dienstleistungen zu erbringen. Der NNF ist über den DAV Ende 2021 beliehen worden, um pharmazeutische Dienstleistungen entgelten zu können. Nähere Informationen zum Thema finden Sie unter dem Reiter Pharmazeutische Dienstleistungen.
 

Wenn Sie Apothekerin oder Apotheker sind, können Sie über unser Portal sämtliche Bescheide und Meldungen abrufen sowie eine Einzelaufstellung der von Ihnen erbrachten pharmazeutischen Dienstleistungen herunterladen. Über das Portal können Sie auch TI-Refinanzierungsanträge stellen, nachdem Sie an die Telematik-Infrastruktur angeschlossen wurden.

 

Viele Grüße

Ferdinand Ostrop, Geschäftsführer