Notdienstpauschale für das I. Quartal 2024

17.407

Apotheken

87.291

Vollnotdienste

474,09

Euro

Notdienstpauschale für das 1. Quartal 2024 auf neuen Höchstwert von 474,09 Euro festgesetzt

 

NNF verschickt Auszahlungsbescheide erstmals elektronisch

 

Der geschäftsführende Vorstand des Deutschen Apothekerverbandes e.V. hat eine Pauschale von 474,09 Euro für jeden im ersten Quartal 2024 geleisteten Vollnotdienst festgesetzt. Es handelt sich um die höchste Pauschale in der Geschichte des NNF. Ursache dafür ist die Neuorganisation der Notdienste in einigen Kammerbezirken und die dadurch gesunkene Notdienstzahl. Der NNF überweist die entsprechenden Beträge im Laufe der kommenden Woche direkt an die Apotheken. Im Vergleich zum Vorquartal Q4/2023 stieg die Notdienstpauschale von 437,76 EUR um 36,33 EUR (+ 8,3%).

 

Apotheken, die dem elektronischen Bescheidversand zugestimmt haben, erhalten die Auszahlungsbescheide für Notdienste, TI-Monatspauschalen und pharmazeutische Dienstleistungen in einzelnen E-Mails; Apotheken, die ihre Bescheide weiter postalisch erhalten, bekommen diese zusammen in einer Briefsendung versandt.

 

Gemäß § 20 Absatz 3 ApoG setzt der Deutsche Apothekerverband e. V. (DAV) gegenüber den Apotheken für jedes Quartal den pauschalen Zuschuss – unter Berücksichtigung der beschlossenen Verwaltungsausgabenpauschale des Nacht- und Notdienstfonds des DAV e. V. (NNF) - für erbrachte Vollnotdienste fest. Vollnotdienste sind die Dienste, die durchgehend in der Zeit von spätestens 20:00 Uhr bis mindestens 6:00 Uhr vollständig erbracht werden.

 

Maßgeblich für die Berechnung des pauschalen Zuschusses ist neben der Anzahl der geleisteten Notdienste die Höhe der Einnahmen, die zum Zeitpunkt der Berechnung fristgerecht auf dem dafür vorgesehenen Konto des NNF eingegangen sind (Einnahmenprinzip). Nicht zeitgerecht eingegangene Gelder werden auf das nächste Abrechnungsquartal übertragen.

 

Mit Stand 07.06.2024 - 24:00 Uhr wiesen die Treuhandkonten des NNF einen aus den Vorquartalen und dem I. Quartal 2024 (Januar bis März) resultierenden Einnahmenstand von

 

41.384.778,37 EUR
Vorquartal: 41.683.691,26 EUR

aus.

 

Den Einnahmen gegenzurechnen sind die gemäß § 20 Absatz 3 ApoG anteiligen Verwaltungsausgaben in Höhe von

 

1.000,00 EUR.
Vorquartal: 1.000,00 EUR

 

Somit verbleibt ein für die Auszahlung von Notdienstpauschalen zur Verfügung stehendes Ausschüttungsvolumen in Höhe von

 

41.383.778,37 EUR.
Vorquartal: 41.682.691,26 EUR

 

Nach vorliegenden Meldungen der Landesapothekerkammern wurden im 1. Abrechnungsquartal 2024 (Januar bis März) insgesamt

 

87.291 Vollnotdienste
Vorquartal: 95.218 Vollnotdienste

 

geleistet und sind gemäß § 20 Absatz 1 ApoG in Anrechnung zu bringen.

 

Somit ergibt sich pro geleistetem Vollnotdienst ein pauschaler Zuschuss in Höhe von

 

474,09 EUR.
Vorquartal: 437,76 EUR.

 

Im ersten Quartal 2024 wurden 197.109.263 Rx-Packungen abgesetzt. Die Packungsabgabemenge sank damit um 0,71 % im Vergleich zum Vorquartal (Q4/2023) und stieg um 1,43 % zum Vergleichsquartal des Vorjahres (Q1/2023).

 

Der Nacht- und Notdienstfonds des Deutschen Apothekerverbandes e.V. wurde 2013 gegründet, um notdienstleistende Apotheken zu unterstützen. Der NNF hat sich zwischenzeitlich als zentrale Abrechnungs- und Verwaltungsstelle von Apothekern für Apotheker entwickelt und etabliert. Neben der Verwaltung der Notdienste refinanziert der NNF die TI für Apotheken und rechnet in Apotheken erbrachte pharmazeutische Dienstleistungen ab.

 

Für Rückfragen steht Ihnen unser Kundenmanagement-Team unter 030 340 44 90 -18 zur Verfügung.

 

Umfangreiche Informationen finden Sie auch auf unserer Homepage www.dav-notdienstfonds.de.