Stammdatenmanagement (Apotheken)
Apothekenstammdaten
Für die Abwicklung im Rahmen des Apothekennotdienstsicherstellungsgesetzes (ANSG) werden seitens des Nacht- und Notdienstfonds des Deutschen Apothekerverbandes e. V. (NNF) von den Apotheken die nachfolgenden „Stammdaten“ erhoben und gespeichert:
Allgemeine Kommunikationsdaten |
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Apothekeninhaber |
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Bankverbindung (BV) |
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Institutionskennzeichen (IK) |
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Apothekenrechenzentrum (ApoRZ) |
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Landesapothekerkammer (LAK) |
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Privatanschrift |
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Weiterhin werden die Daten eventueller Änderungen erfasst, dokumentiert und bei der Abwicklung berücksichtigt. Dies gilt insbesondere bei Rechtsformwechseln, Schließungen, Verkäufen, Insolvenzeröffnungen oder in Erbfällen.
Für Stammdatenänderungen werden in unserem geschützten Bereich entsprechende teilautomatisierte Formulare für die Apotheken bereitgestellt oder können direkt beim NNF angefordert werden. Neueröffnungen oder Apothekenübernahmen können bei Kontakt mitgeteilt werden.
Fonds-Ident-Nummer der Apotheke (NNFID)
Für die eindeutige Zuordnung der Apothekenbetriebsstätte verwendet der NNF eine 12-stellige Fonds-Ident-Nummer (NNFID). Sie lautet NNF-yy-xxxxx
NNF – Zuordnung zum NNF zur Vermeidung von Verwechslungen zu anderen Identifikationsnummern
yy – Zuordnung zur zuständigen Landesapothekerkammer (LAK)
xxxxx – fortlaufende Nummer der einzelnen Apothekenbetriebsstätte innerhalb der LAK-Zuordnung
Die NNFID wird bei allen Abläufen intern als auch extern geführt. Die Nummer bildet z. B. einen Teil des Aktenzeichens in allen Bescheiden des NNF. Daher ist bei der Kommunikation seitens der Apotheker die NNFID stets anzugeben.
Eine neue NNFID wird vergeben bei:
- Inhaberwechseln
- Neueröffnungen, auch wenn es sich nur um eine Filiale handelt und
- Rechtsformwechseln.