Widerspruchsverfahren

 

Der Nacht- und Notdienstfonds des Deutschen Apothekerverbandes e. V. (NNF) erlässt pro Abrechnungsquartal für die Notdienstpauschalen im Durchschnitt ca. 18.500 Verpflichtungsbescheide, ca. 250 Kostenbescheide für durchgeführte Schätzungen und ca. 18.000 Auszahlungsbescheide.

Darüber hinaus werden weitere Bescheide in geringer Zahl erlassen, wie Bescheide im Zwangsmittelverfahren, Mahnungen usw.

 

 

Die vom NNF erlassenen Bescheide sind rechtsbehelfsfähig und können unter Beachtung der verwaltungsrechtlichen Vorschriften des Bundes angefochten werden.


Der NNF ist hierbei sowohl Anordnungs- als auch Widerspruchsbehörde. Daher sind Widersprüche beim NNF einzulegen. Neben dem Widerspruchsverfahren besteht die Möglichkeit, dass der NNF von Amtswegen nachträgliche Änderungen vornimmt.

 

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