Anträge - ab Juli 2023
Antragstellung mit Inbetriebnahme ab dem 01.07.2023
Ihren Antrag auf die pauschale Erstattung der Kosten für die Inbetriebnahme (ab dem 01.07.2023) und den Betrieb der Telematikinfrastruktur können Sie online im NNF-Portal unter "TI-Erstausstattung" stellen.
Um die volle Pauschale zu erhalten, sind Nachweise über Komponenten und Anwendungen notwendig. Diese können per Selbsterklärung ebenfalls im NNF-Portal unter "TI-Nachweise" erbracht werden.
Hierzu ist es notwendig, dass sich die Apotheken vorher für das NNF-Portal registrieren. Hier geht es zur Registrierung.
Nach erfolgreicher, abgeschlossener Registrierung können nach dem LOGIN im NNF-Portal die Anträge unter "TI-Anträge" online gestellt werden.
Antragstellung mit Inbetriebnahme bis zum 30.06.2023
Für einen reibungslosen Übergang hat das BMG eine Übergangsregelung ermöglicht. Apotheken, die vor dem 1.7.2023 an die TI angeschlossen wurden, können bis Ende des Jahres 2023 ihre Anträge nach der alten Vereinbarung im Portal des NNF stellen. Weitere Information finden Sie hier „Erstattung alte Regelung“
Keine Neuantragstellung notwendig bei bereits erfolgter Inbetriebnahme und Antragstellung vor dem 01.07.2023
Sollten Apotheken bereits vor dem 01.07.2023 alle Anträge gestellt haben (wie den TI-Erstausstattungsantrag mit SMCB-Smartcard und HBA für Apothekeninhaber sowie den PTV4-Antrag) sind derzeit keine weiteren Antragstellungen notwendig.