Anträge und Nachweise

 

Zur Vermeidung von Bürokratie und Zusatzaufwänden und für eine zeitsparende Abwicklung wurde in Abstimmung mit dem GKV-SV ein sehr einfaches und schnelles Verfahren festgelegt.

 

Ihren Antrag auf die pauschale Erstattung der Kosten für die Inbetriebnahme und den Betrieb der Telematikinfrastruktur können Sie online im NNF-Portal unter "TI-Erstattungsantrag" stellen.

 

Um die volle Pauschale zu erhalten, sind Nachweise über Komponenten und Anwendungen notwendig. Diese können per Selbsterklärung ebenfalls im NNF-Portal unter "TI-Nachweise" bestätigt werden. Eine Einreichung von Unterlagen ist in keinem Fall notwendig.

 

Vor Antragstellung ist es zunächst notwendig, dass sich die Apotheken für das NNF-Portal registrieren, falls dies noch nicht erfolgt ist. Hier geht es direkt zur Registrierung.

 

Nach erfolgreicher, abgeschlossener Registrierung kann nach dem LOGIN im NNF-Portal der "TI-Erstattungsantrag" unter "Meine TI" online gestellt werden.

 

Ist der Antrag online gestellt und alle notwendigen Komponenten und Anwendungen für den Anspruch ungekürzter Pauschalen sind nachgewiesen per Selbsterklärung erhalten Sie eine Bestätigungs-EMail und können sich Ihren Antrag als PDF downloaden.

 

Anträge zur Kostenerstattung von einzelnen Komponenten, Diensten und Anwendungen (z. B. zusätzliche sKT, HBA, SMCB-Smartcards, Updates, KIM, Ersatzware usw. ...) sind grundsätzlich NICHT möglich.

 

Mit den seit 01.07.2023 gültigen monatlichen TI Pauschalen ist die Begleichung aller weiteren TI Kosten in der Apotheke vorgesehen.

 

Sollten Apotheken bereits vor dem 01.07.2023 alle Anträge gestellt haben (wie den TI-Erstausstattungsantrag mit SMCB-Smartcard und HBA für Apothekeninhaber sowie den PTV4-Antrag) sind derzeit keine weiteren Antragstellungen notwendig.