Übersicht

Die TI-Regelung wurde zum 01.07.2023 geändert. Apotheken, die vorher an die TI angeschlossen wurden, können in einer Übergangsfrist bis 31.12.2023 noch Anträge nach der alten Regel stellen. Danach verfallen die alten Ansprüche.

 

Um eine problemlose Abwicklung zu ermöglichen, bitten wir die Apotheken, die Anträge so früh wie möglich (spätestens 15.12.2023) zu stellen. Nur so können wir etwaige Unstimmigkeiten innerhalb der Frist klären.

 

Nachstehende Angaben beziehen sich auf die bis Ende Juni 2023 geltende Regelung. Eine Zusammenfassung der neuen Regelung finden Sie HIER