Schätzungen

Der Nacht- und Notdienstfonds des Deutschen Apotheker-verbandes e. V. (NNF) erlässt seine Verpflichtungsbescheide, nachdem die Frist zur Abgabe der Packungsmeldungen für ein Abrechnungsquartal abgelaufen ist.


Liegen zu diesem Zeitpunkt von einer Apotheke nicht alle Meldungen vor, die über den Sonderbeleg „Selbsterklärung“ hätten gemeldet werden müssen, oder sind abgegebene Meldungen unplausibel, ist der NNF befugt und aus treu-händerischen Grundsätzen heraus verpflichtet, die Packungsmenge apothekenbezogen zu schätzen, soweit es sich um die Packungsmengen verschreibungspflichtiger

 

Humanfertigarzneimittel handelt, die nicht zu Lasten der gesetzlichen Krankenversicherung abgegeben wurden.


Die Kosten für die Schätzung trägt grundsätzlich der/die jeweilige Apothekeninhaber/-in und wird mittels Kostenbescheid festgesetzt.

 

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