Verfahrensordnung

Die am 03. Dezember 2013 vom Geschäftsführenden Vorstand des DAV beschlossene und im Benehmen mit dem Bundesministerium für Gesundheit formulierte Verfahrensordnung regelt die grundlegenden Verfahrensabläufe des NNF aufgrund der ihm übertragenen Aufgaben durch das ANSG.

 

In der Verfahrensordnung werden die Datenermittlung und -verarbeitung, die Bescheiderstellung, das Widerspruchsverfahren und das Mahnwesen, als Vorbereitung für die Vollstreckung, dargestellt.

 

Diese Verfahrensordnung wird bei Bedarf an die aktuellen rechtlichen und tatsächlichen Entwicklungen angepasst.

 

Verfahrensordnung des NNF