Forderungseinzug
Zur Gewährleistung einer vollständigen Vereinnahmung der mittels Verpflichtungs-/Kostenbescheid festgesetzten Abführungsbeträge/Gebühren ist der NNF aufgrund seines Beleihungs-Status berechtigt, nach den Vorschriften des Verwaltungsvollstreckungsgesetzes Forderungen einzuziehen.
Demnach können für die Vollstreckung von nicht zeitgerecht eingegangenen Geldforderungen des NNF
- Mahngebühren erhoben werden und
- die Vollstreckung an die zuständigen Hauptzollämter übergeben werden.
(Standard-)Datenmelde-/Zahlungsprozesse