NNF bietet ab 2024 Bescheidversand per E-Mail

Der NNF möchte nachhaltiger werden und bietet deshalb interessierten Apothekerinnen und Apothekern ab Mitte 2024 an, einige Bescheide papierlos per E-Mail zu erhalten.

 

Um die verwaltungsrechtliche Grundlage dafür zu schaffen, versendet der NNF bis Mitte Dezember 2023 Schreiben an alle Apotheken. Darin finden die Apotheken einen Link und einen Freischaltcode. Das Abfotografieren eines QR-Codes oder Eintippen eines verkürzten Links führt die Apotheken zu einer Anmeldeseite für den elektronischen Bescheidversand. Um den Prozess so einfach und schnell wie möglich zu machen, sind die Felder dort zum großen Teil vorausgefüllt. Lediglich E-Mail-Adresse und Freischaltcode müssen eingegeben werden. Bei Vorab-Tests wurde der gesamte Vorgang in weniger als einer Minute abgeschlossen.

 

Das Vorgehen ist notwendig, damit die Apotheken dem NNF einen Zugang zur elektronischen Kommunikation gemäß §3a VwVfG eröffnen.